Frage nach Untermieter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Wollek
Beiträge: 6
Registriert: 27.02.2006 18:35
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Frage nach Untermieter

Beitrag von Wollek »

Hallo, ich habe eine Wohnung deren Miete von der Arge getragen wird.
Nun meine Fragen:
1.Ich bin unter 25, was für Konsequenzen werden diese "auf 80%"- Kürzungen zum 1.Juli für mich haben, da ich ja eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde?

2. Außerdem plane ich nun eventuell einen Untermieter (mit Eintragung in den Mietvertrag!) für einen gewissen Zeitraum aufzunehemen. Was für Konsequenzen hat das auf die Leistungen die ich erhalte? Wird mir sein Miettanteil einfach abgezogen?

Vielen Dank im Vorraus, ich finde es sehr gut dass es so ein vorbildhaftes Forum für Betrofene gibt.
MfG
"Wir sind Deutschland"
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Abend Wollek
Wenn Du schon eine eigene Wohnung hast haben die Änderungen keinen Einfluß auf Deine Situation, das betraf nur Auszüge aus dem Elternhaus von unter 25-jährigen die nach dem Stichtag erfolgen.
Dein Regelsatz bleibt bei 100%. Die 20%ige Kürzung wird nur bei jungen Menschen die mit ihren Eltern zusammenleben angewendet.
Wenn Du für eine befristete Zeit jemanden in Deine Wohnung mit einziehen lassen willst muß der nicht mit im Mietvertrag stehen.
Ein Untermietvertrag wäre besser.
Dazu brauchst Du die Zustimmung Deines Vermieters.
Weil sich Deine Wohnkosten dadurch verringern reduziert sich dann auch die Leistung die Du dafür erhältst.
:D
Es freut mich, das Dir das Forum gefällt.
Wenn Du hier auch über Deine Erfahrungen berichtest kannst Du anderen damit weiterhelfen.

Schöne Grüße
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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