Schriftl. Bescheid wg. Umzug erfordelich?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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collie
Beiträge: 14
Registriert: 17.01.2006 14:04

Schriftl. Bescheid wg. Umzug erfordelich?

Beitrag von collie »

Hallo,
seit Januar weiss ich, dass ich durch Auszug meiner Tochter selbst auch umziehen muß, da Wohnung allein zu groß und zu teuer...
Diese Info jedoch habe ich bisher nur mündl. bekommen, bedarf dieser Umstand nicht einer schriftlichen Aufforderung, in der der genaue Termin genannt wird, zu dem ich ausgezogen sein muß?
Es ist ja immer besser, etwas schriftliches zu haben, es geht mir also ums Prinzip, ich will aber auch nicht dort anrufen und fragen, wo denn meine Auszugs-Aufforderung bleibt. Was meint ihr dazu? Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo collie
An Deiner stelle würde ich auch auf was schriftliches warten.
Mündlich schön und gut zur information aber nur schriftliches sehe ich als bindent an.
Bei Aufforderung durch das Amt zum Wohnungswechsel sieht es mit den Beihilfen zum Umzug auch anders aus als wenn Du von Dir aus tätig wirst soweit ich weiß.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
collie
Beiträge: 14
Registriert: 17.01.2006 14:04

Beitrag von collie »

Ui stimmt, vielen Dank Melinde,
das sind die gewissen "Kleinigkeiten", die man immer gern vergisst...

Also sollte ich doch lieber mal dort anrufen und nachfragen, was jetzt mit einem schriftlichen Bescheid ist? Schlafende Hunde wecke ich damit nicht, denn ich will auch tatsächlich hier ausziehen, komme mit dem leeren Zimmer nicht klar, will auch kein Bügelzimmer daraus machen ;-)
Habe also nichts zu verlieren, wenn ich darauf hinweise. Dann wird es wohl besser sein.... collie
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo collie
:lol: Die Idee mit dem Bügelzimmer wäre gut, ich schicke Dir dann meine Bügelwäsche durch das Internet. Ich bügele nämlich nicht gerne und tu das auch selten.
Aber Spaß beiseite, ruf einfach mal an wie das jetzt ist. Ein leeres Zimmer ist wirklich unnütz.
Schönen Tag noch.
Gruß
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