Hallo habe paar Fragen zur ICH AG!
1, gibts noch ICH AG bei Hartz 4?
2, Wie Geld ist das pro Monat und bekomme ich weiter Hartz 4?
3, Muss man das zurück zahlen?
Danke.
Gibts ich AG bei Hartz 4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Floi !
Die Ich-AG wurde insbesondere für Kleingründer geschaffen. Nach dem aktuellen in Kraft getretenen Kleinunternehmerförderungsgesetz ist auch die Einstellung von Mitarbeitern zulässig.
Außerdem darf das gesamte Arbeitseinkommen nicht mehr als 25.000 € pro Jahr betragen.
Eine fachkundige Stellungnahme wie bei Überbrückungsgeld muss seit dem 01.01.2005 auch vorliegen.
Der Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG besteht in einer monatlichen Pauschale, die DU nicht zurückzahlen müssen und die Ihnen maximal drei Jahre lang gezahlt wird.
im 1. Jahr monatlich 600,00 Euro,
im 2. Jahr monatlich 360,00 Euro und
im 3. Jahr monatlich 240,00 Euro.
Der Existenzgründerzuschuss soll vor allem Deine persönliche Alters- und Krankenvorsorge sicherstellen.
Gründerinnen und Gründer müssen mit diesem Geld ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren. Darüber hinaus können Sie zu vergleichsweise günstigen Konditionen Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.
Die neue Bundesregierung hat mit dem "5. SGB III-Änderungsgesetz" beschlossen hat, dass die Förderung der Ich-AG bis zum 30.06.2006 verlängert wird. Ab dem 01.07.2006 sollen der Existenzgründerzuschuss und das Überbrückungsgeld zu einer einheitlichen Existenzgründerförderung zusammengefasst werden. Dabei soll ggf. das Modell der Ich-AG durch neue und andere Instrumente ersetzt werden.
Die Ich-AG (übrigens das sprachliche Unwort des Jahres 2002) ist das Synonym für die "kleine" Existenzgründung mit Förderung vom Arbeitsamt. Der kleine Blumenverkauf, der Kurierfahrer und viele andere Ein-Personen-Unternehmen und Minijobs stellen eine "IchAG" dar. Der Existenzgründungs-Zuschuss wird mittlerweile stark nachgefragt. Das alternativ vom Arbeitsamt gezahlte Überbrückungsgeld bleibt aber eine echte Alternative.
Die Ich-AG wurde insbesondere für Kleingründer geschaffen. Nach dem aktuellen in Kraft getretenen Kleinunternehmerförderungsgesetz ist auch die Einstellung von Mitarbeitern zulässig.
Außerdem darf das gesamte Arbeitseinkommen nicht mehr als 25.000 € pro Jahr betragen.
Eine fachkundige Stellungnahme wie bei Überbrückungsgeld muss seit dem 01.01.2005 auch vorliegen.
Der Existenzgründungszuschuss für eine Ich-AG besteht in einer monatlichen Pauschale, die DU nicht zurückzahlen müssen und die Ihnen maximal drei Jahre lang gezahlt wird.
im 1. Jahr monatlich 600,00 Euro,
im 2. Jahr monatlich 360,00 Euro und
im 3. Jahr monatlich 240,00 Euro.
Der Existenzgründerzuschuss soll vor allem Deine persönliche Alters- und Krankenvorsorge sicherstellen.
Gründerinnen und Gründer müssen mit diesem Geld ihre Beitragszahlungen für die gesetzliche Rentenversicherung finanzieren. Darüber hinaus können Sie zu vergleichsweise günstigen Konditionen Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.
Die neue Bundesregierung hat mit dem "5. SGB III-Änderungsgesetz" beschlossen hat, dass die Förderung der Ich-AG bis zum 30.06.2006 verlängert wird. Ab dem 01.07.2006 sollen der Existenzgründerzuschuss und das Überbrückungsgeld zu einer einheitlichen Existenzgründerförderung zusammengefasst werden. Dabei soll ggf. das Modell der Ich-AG durch neue und andere Instrumente ersetzt werden.
Die Ich-AG (übrigens das sprachliche Unwort des Jahres 2002) ist das Synonym für die "kleine" Existenzgründung mit Förderung vom Arbeitsamt. Der kleine Blumenverkauf, der Kurierfahrer und viele andere Ein-Personen-Unternehmen und Minijobs stellen eine "IchAG" dar. Der Existenzgründungs-Zuschuss wird mittlerweile stark nachgefragt. Das alternativ vom Arbeitsamt gezahlte Überbrückungsgeld bleibt aber eine echte Alternative.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

@DJ Termi
Die So genannte Ich AG also die Förderung mit dem Existenzgründer Zuschuss wie Du oben beschrieben hast ist doch nur für ALG 1 Empfänger.
Nicht das ich da etwas verpasst habe.
Zum Thema Einstiegsgeld wurde ja hier schon einiges geschrieben.
Grüße Flunk
da dachte ich das ALG 2 Empfänger nur über das Einstiegsgeld gefördert werden können.gibts noch ICH AG bei Hartz 4?
Die So genannte Ich AG also die Förderung mit dem Existenzgründer Zuschuss wie Du oben beschrieben hast ist doch nur für ALG 1 Empfänger.
Nicht das ich da etwas verpasst habe.
Zum Thema Einstiegsgeld wurde ja hier schon einiges geschrieben.
Grüße Flunk
Ach ich bin auch eine eier Birne.Ich Mache ja nur ALG I und ich habe vergessen was es da ja anders ist. Ich war jetzt wo ganz anders mit meien Gedanken, frage mich nicht wie ich oder warum ich das geschrieben habe. Aber nun wisst ihr wie es ist bei ALG I emfänger ist.
SORRY SORRY SORRY SORRY
SORRY SORRY SORRY SORRY
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
