Rausschmiss von zuhause mit 27 was ist mit eigener Wohnung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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patricke21
Beiträge: 4
Registriert: 23.02.2006 20:23

Rausschmiss von zuhause mit 27 was ist mit eigener Wohnung?

Beitrag von patricke21 »

Hallo liebe Komunity,
Ich habe ein kleines (großes) Problem.

Ich bin 27 Jahre alt- bin seit dem 1.2.2006 arbeitslos

- Von 1998-2001 habe ich eine Elektrikerlehre gemacht
- Anschließend war ich 10 Monate beim Bund
- nach 3 jährigem Studium (Abbruch Oktober 2005)
- 3 Monate in einem Arbeitsverhältniss gestanden
- dann Arbeitslosigkeit

Mein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde von der Argentur für Arbeit abgeleht und an das Jobcenter verwiesen. Antrag auf ALG II wurde am 23.02.2006 gestellt, wird aber erst am 1.3.2006 mit dem Sachbearbeiter besprochen.

Mein Problem: Ich wohne noch bei meinen Eltern die nicht bereit sind, weiter für mich aufzukommen und setzen mich am 1.3.2006 an die Luft.

Brauche Euren Rat!!!

Welche möglichkeiten habe ich um ALG 2 zubekommen und wer bezahlt die Wohnung.

Danke im Vorraus
patricke21
Zuletzt geändert von patricke21 am 23.02.2006 21:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo patricke21
Da Du eine Ausbildung hast sind Deine Eltern Dir gegenüber nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, deren Einkommen wird für Deinen Leistungsanspruch nicht berücksichtigt.
Warum gibst Du Deinen vollständigen Antrag erst am 1.3. ab? Mach es besser sofort bevor Dich Dein Vater aus die Straße setzt. Auch wegen der Krankenversicherung ist das besser. Eine Wohnung darfst Du nicht ohne Genehmigung des Amtes anmieten.
Also gleich morgen früh mit allen Unterlagen zum Amt und Antrag abgeben, Termin für Beratung holen.
Wünsche Alles Gute
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
patricke21
Beiträge: 4
Registriert: 23.02.2006 20:23

Beitrag von patricke21 »

Hallo danke erstmal,

ich war heute das zweite mal im Jobcenter und wollte mich Informieren, wegen der Wohung. Wobei ich nicht an der Dame von der Anmeldung vorbei kam, um eventuell einen Berater zusprechen, weil die Beratung nur mit Temin läuft und ich diesen erst am 1.3.2006 habe. Die "Empfangs"Dame meinte nur, wenn der Antrag genehmigt wird zahlt das Jobcenter auch die Miete, nur bis der Antrag durch ist sitze ich dann wohl auf der Straße (Ruhtalbrücke, Pfeiler 23; Das kann es ja auch nicht sein). Zudem brauche ich Hilfe vom Amt, bei der Beantwortung mancher Fragen. Zudem ist der Antrag dann ganz anders auszufüllen, da ich dann nicht mehr in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und erst garnicht alles von meiner Familie offen legen muss.

Die Wohnung ist sofort anmietbar und hat 55m² und Kostet ca. 275€ + NK+ Heizung. OK Laut Empfangsdame darf die Wohnung nur 217,xx€ kosten. Die Mehrkosten der Miete würde ich tragen durch meinen 400€ Job den ich ab Montag habe. Also wo muss ich die Wohung beantragen, was brauche ich dafür, was ist zubeachten? Was kann passieren, wenn ich die Wohung ohne Zustimmung anmiete? Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo patricke21
Entschuldige, aber ich wusste nichts von Deinen erfolglosen Besuchen beim Amt. Dann kannst Du erst ab dem 1.3. was unternehmen. Wenn Du vorher eine Wohnung anmietest kann passieren das keine Kosten übernommen werden. Also lieber warten und bei Freunden übernachten wenn Dein Vater so ist.
Schau morgen hier mal rein, es gibt eine Menge Leute hier die Dir noch besser mit Ratschlägen weiterhelfen können als ich das heute kann.
Du brauchst Dein Bett sicher nicht unter der Brücke aufschlagen.
Gruß und Alles Gute
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patricke21
Beiträge: 4
Registriert: 23.02.2006 20:23

Beitrag von patricke21 »

Ja Danke nochmal.

Für deine Hilfe.

Aber anscheinend können die anderen mir da auch nicht weiter helfen. Ich lass mich mal überraschen was da auf mich zukommt. Und werde hier am 1.3.06 hier das Ergebniss antippern was wärend des Gespräches mit dem Berater zu Tage kommt
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo patricke21
Schau lieber vor dem 1.3. hier rein, es kommt bestimmt nach dem Wochenende wieder was interessantes rein.
Gruß
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patricke21
Beiträge: 4
Registriert: 23.02.2006 20:23

Beitrag von patricke21 »

OK.

Wollen wir es hoffen. ;)
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