Im Ausland verheiratet, lebe getrennt. Anspruch auf ALG2?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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erap
Beiträge: 5
Registriert: 25.02.2006 10:23

Im Ausland verheiratet, lebe getrennt. Anspruch auf ALG2?

Beitrag von erap »

Hallo!
Ich bin 50 Jahre, verheiratet mit einer Filipina, aber seit ca. 1 ½ Jahren getrennt lebend. Meine Frau (und meine 2 Kinder) wohnen auf den Philippinen, ich habe einen festen Wohnsitz und wohne auch hier in Deutschland.

Ich bin Arbeitslos, kann aber meinen Lebensunterhalt durch Aushilfs-Jobs gerade noch bestreiten. Das Geld fuer ein Ticket auf die Philippinen habe ich nun leider nicht mehr uebrig, das ist auch mit ein Grund der Trennung.

Meiner Frau hat ebenfalls keine Arbeit (ist ja auch sehr schwer auf den Philippinen zu finden) und sie muss ohnehin auf die 2 Kinder (2 und 7 Jahre) aufpassen.

So weit es geht unterstuetze ich meine Frau und die Kinder, aber mehr als 100 Euro im Monat sind nicht drin. (Die reichen aber dort zum Leben). Aber wenn das mit meinen Einkuenften weiter so beschraenkt bleibt, kann ich die 100 Euro auch bald nicht mehr zahlen.

Ich trage mich nun mit dem Gedanken, Hartz4 anzumelden, weiss aber nicht, wie meine Trennung da behandelt wird. Ich bin ja weiter verheiratet, aber in einer Bedarfsgemeinschaft leben wir ja nicht, da ich schon 1 ½ Jahre nicht mehr dort war.

Wie werde ich dann wohl vom AA behandelt? Werde ich nun so behandelt als wenn ich geschieden bin? Oder lehnt das AA mein Gesuch ab, und sagt, dass meine Frau mich untestuetzen muss???

Das AA wird wahrscheinlich Probleme mit der Pruefung dem Konto meiner Frau haben, das dieses ja auf den Philippinen ist, und da seitens des Arbeitsamtes kein Zugriff moeglich ist. Koennen die mein Gesuch ablehnen, weil sie diese Pruefung nicht machen koennen? Oder reicht es, wenn ich ein habes Jahr lang Kontoauszuege meiner Frau sammle, und die denen dann vorlege? Aber dann koennen die immer noch sagen: meine Frau kann ja 2 Konten haben, und auf dem zweiten ist vielleicht viel Geld drauf… Kann ich da eine Erklaerung an Eidesstatt leisten, dass das nicht so ist???

Tja, wahrhaft exotische Probleme… …Aber bevor ich zum AA gehe, und denen das alles erklaere, möchte ich doch vorher einen kleinen Einblick haben, was die in etwa antworten werden.

Danke im Voraus.
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Im Ausland verheiratet, lebe getrennt. Anspruch auf ALG2?

Beitrag von -us- »

Hallo Erap !

Du hast Anspruch auf ALG II weil du noch in diesem Staat bist.
Dich also hier aufhälst. Allerdings nur für dich alleine.

:cry:

Sobald du diese sozialbewüstete Bonzen- und Vorstandsnation verläßt erlischt dein Anspruch !

(anders natürlich wenn du Arbeitsplätze ins ausland verlangern tust aber das spar ich mir mal....)

Unterhalt brauchst du in keiner Form zu zahlen nach deutschem Recht bist du mit ALG II Leistungen davon befreit.
International kenne ich da noch kein Urteil !!!

Das Konto deiner Frau ist für dich erstmal ohne Belang da sie nicht hier ist.
Es wird aber wahrscheinlich sein das die Arge versucht zu prüfen in wieweit sie (bitte bitte ich weiss das es traurig ist) dich unterstützen kann.
(kostet viel Einsatz der Arge aber für solche Sachen haben die Geld und Mittel...)
ne Eidesstattliche kann zum Thema Kontos deiner Frau wird keiner von dir verlangen und wird auch nichts nützen.-
Schließlich kannst du ja nicht wirklich wissen was sie die letzten 1,5 Jahre da gemacht hat.

(Aber die Idee finde ich nicht schlecht: leben in Deutschland und ALG II auf ein Konto im Ausland....und die Arge guckt blöd... freie Kontowahl...Nummernkonto in der Schweiz :lol: )

Deine Nebenjobs werden allerdings auf dein ALG II angerechnet und mindern ab 100 € pro Monat deine Ansprüche.

(Wobei es beim geldwerten Zugewinn nach SGB II (privater Verkauf bei Ebay , Nebenkostenrückerstattungen etc.) noch nicht ganz klar ist wie das in Bezug auf die nicht anrechenbare Freibetragsgrenze des Zuverdienst von 100 € pro Monat läuft).

(oder hat da jemand konkrete Infos ????)

LG aus Aachen

-US-
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erap
Beiträge: 5
Registriert: 25.02.2006 10:23

Beitrag von erap »

Hallo -us-

Und danke fuer Deine Antwort! Vor allem fuer den Abschnitt:

"Das Konto deiner Frau ist für dich erstmal ohne Belang da sie nicht hier ist.
Es wird aber wahrscheinlich sein das die Arge versucht zu prüfen in wieweit sie (bitte bitte ich weiss das es traurig ist) dich unterstützen kann."

hat mir doch Freude bereitet! Ist es wirklich so, dass die ARGE in der Beweispflicht ist? Da werden die natuerlich nix finden… :twisted:

Nebenjobs werde ich dann natuerlich nicht mehr haben, und ebay geht auf Konten von Freunden.
:evil:

Der Erap
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

hallo erap

ich gehe mal davon aus : ihr habt keinerlei Kontakt !!!!!!
dann müssen die wohl selber oder dir ne entsprechende Rechtsauskunft möglich machen... :lol:

LG aus Aachen

-US-
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erap
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Beitrag von erap »

„ich gehe mal davon aus : ihr habt keinerlei Kontakt !!!!!!“
na ja, offiziell haben wir keinen Kontakt, aber falls mich der Teufel reiten wuerde… ….und ich Kontakt haben wollte…. …koennten die das doch nicht nachpruefen… oder???

Womit ich hatuerlich niemals sagen will, das mich derartige Gedanken in den Sinn kommen wuerden!!!
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

:lol: :lol: :lol: :lol:
schweigen hilft .... und öffentliche telefonzellen.....
:lol: :lol: :lol: :lol:
(siehe Beschluss der EU Telefondaten für zwei Jahre zu speichern.... :cry: )
LG aus Aachen

-US-
Zuletzt geändert von -us- am 25.02.2006 17:12, insgesamt 1-mal geändert.
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erap
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Beitrag von erap »

und öffentliche telefonzellen....
…und vor allem www.sparvoip.de

Da kann meine getrennt lebende, de ja DSL besitt, sich immer „verwaehlen“ und zufaellig immer mich in Deutschland anrufen… :lol: :lol:


Und das kostet nicht mal was, weil die Gespraeche nach D. FREI sind, egal von wo man telefonaniert! :shock: :shock: :lol:
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

Das ist aber leider über deinen Provider nachweisbar..... :cry:
und ihren auch.....also dat geht nich.... :cry: :cry:

LG aus Aachen

-US-
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erap
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Beitrag von erap »

Au weih… …Nu wird’s kompliziert. Um diese Provider-Daten zu erhalten, muessten die ja ein Strafverfahren einleiten. Und das geht doch nur mit begruendetem Verdacht. 8)

Oder mein Tel. abhoeren, um dann den Anrufer auszumachen. Auch das geht doch nur mit Richterlichem Beschluss.
Oder werden ALG2 Ampfaenger gleich in diese Rubrik gesteckt???
:evil:
-us-
Beiträge: 185
Registriert: 20.10.2005 14:10

Beitrag von -us- »

Nein ALG II Empfänger setzen sich natürlich nicht zwangslaufig einer solchen Situation aus.
Sie laufen aber vielmehr und schneller Gefahr in eine solche zu geraten !

:cry:

Lg aus Aachen

-US-
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