Hallo
Kurz und knappe Frage mal angenommen . Bedarfsgemeinschaft mit 1 neugeborenen Kind. Was bekommt man vom Amt(ausser erziehungsgeld und so) Also bekomme ich kindergeld und noch geld vom Amt? Oder fällt das kindergeld weg und bekomme nur was vom Amt? Steige da nicht ganz durch, habeauch den Alg II Rechner benutzt aber auch da werd ich net so schlau draus.
Gruss Madi
Kindergeld Kinderzuschlag was bleibt?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ALG II + Kindergeld
Bei der Berechnung von ALG II wird das Kindergeld als zu berücksichtigendes Einkommen berücksichtigt.
D.h. Es wird der Bedarf errechnet.
Regelsätze
plus eventueller Mehrbedarfe
plus Kosten der Unterkunft
= monatlicher Gesamtbedarf
minus Kindergeld
= monatliche ALG II Zahlleistung
Das Kindergeld wird von der Familienkasse überwiesen.
Die monatliche ALG II Zahlleistung vom Arbeitsamt.
D.h. Es wird der Bedarf errechnet.
Regelsätze
plus eventueller Mehrbedarfe
plus Kosten der Unterkunft
= monatlicher Gesamtbedarf
minus Kindergeld
= monatliche ALG II Zahlleistung
Das Kindergeld wird von der Familienkasse überwiesen.
Die monatliche ALG II Zahlleistung vom Arbeitsamt.