Jugendliche unter 25 werden künftig in der Regel der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet und erhalten 80 Prozent der Regelleistung. Damit werden sie in der Summe nicht besser und auch nicht schlechter gestellt als die Ehe- beziehungsweise Lebenspartner einer Gemeinschaft, die beide zusammen 180 Prozent der Regelleistung erhalten.
Ein Alleinstehender erhält 100 Prozent der Regelleistung, kommt ein Partner dazu, sind es 80 Prozent mehr. Genauso wird künftig auch der Jugendliche unter 25 behandelt. Denn klar ist: Leben mehrere Personen in einer Bedarfsgemeinschaft, dann fallen die Generalkosten des Haushaltes wie zum Beispiel Versicherungen, Strom oder haushaltstechnische Geräte auch nicht mehrfach, sondern nur einmal an.
In einer solidarischen Gesellschaft müssen auch die Familienmitglieder Verantwortung füreinander übernehmen. Es ist gut und richtig, dass die Solidargemeinschaft jedoch dann die Familie unterstützt, wenn diese nicht aus eigener Kraft eine Lösung finden kann. Von daher können Jugendliche unter 25 auch künftig ausziehen und eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen, wenn
- der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,
- der Bezug einer eigenen Wohnung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Damit ist sichergestellt, dass Jugendliche auch weiterhin zügig in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Die Neuregelung steht dem nicht entgegen.
Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Jugendlicher unter 25 in Bedarfsgemeinschaft
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Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.