Hallo zusammen,
folgender Fall, bin bei meiner damaligen Freundin von einen auf den anderen rausgeflogen. Wir haben beide ein Kind zusammen, lebt weiterhin bei der Mutter.
Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich den ganzen Kram in ihrer Bude lasse, außer den technischen Geräten, der kleinen zuliebe.
Wohne nun vorrübergehend bei meinen Eltern, bin dort auch gemeldet. Will nun wieder zurück nach Magdeburg mit eigener kleinen Wohnung, eine angemessene KDU ist es auch.
Bin erwerbstätig, würde wenn dann sowieso nur aufstockende Leistungen bekommen. Wie sieht es nun aus, mit einer Erstausstattung der Wohnung?
Kleinkram hab ich schon so gut wie alles zusammen, fehlen würde noch Bett(komplett), Küche (komplett)....Kühlschrank, Herd.....
Reicht ein einfacher formloser Antrag? Ich weiß ja nicht, was noch alles zu einer Kompletteinrichtung der Wohnung zählen darf?
Gibt es dafür Bargeld oder Gutscheine?
Bitte um Tipps und Hilfe
Erstausstattung Wohnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Mh
da laut Gesetz die Gleichstellung gilt, solltest du dir das hier
anschauen denn da steht eigentlich alles drinn was gilt.
Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB II für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen
Gruß Ziggi
da laut Gesetz die Gleichstellung gilt, solltest du dir das hier
anschauen denn da steht eigentlich alles drinn was gilt.
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Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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- Registriert: 18.08.2006 12:55
Man,
das ist ein Handbuch wenn auch für Mitarbeiter/innen von Frauenhäusern geschrieben
ABER
laut GG sind alle gleich zu behandeln also mal nich Denken sondern Nachdenken und um die Ecke Denken...
also lesen und das daraus ziehen was für einen gelten kann...
ich kau das hier nich wieder und wieder durch.... du hattest die selbe Frage mal "für ne Bekannte" gestellt und auch da schon Antworten bekommen.
Ziggi
das ist ein Handbuch wenn auch für Mitarbeiter/innen von Frauenhäusern geschrieben
ABER
laut GG sind alle gleich zu behandeln also mal nich Denken sondern Nachdenken und um die Ecke Denken...
also lesen und das daraus ziehen was für einen gelten kann...
Mit diesen Handlungsempfehlungen sollen die Arbeit der Frauenhäuser wie auch der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen erleichtert und die Situation der von Gewalt betroffenen Frauen verbessert werden.
ich kau das hier nich wieder und wieder durch.... du hattest die selbe Frage mal "für ne Bekannte" gestellt und auch da schon Antworten bekommen.
Ziggi
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