Einkommensanrechnung Nebentätigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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DjTermi
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Einkommensanrechnung Nebentätigkeit

Beitrag von DjTermi »

Da ich gelöchert werde , Schreibe ich das mal ins Forum !!!
Ab 1.10.05 erfolgt eine geänderte Einkommensanrechnung.

Sollte bereits ein Bewilligungszeitraum bestehen, kann die Änderung erst ab dem nächsten Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden.

Ansonsten gilt folgende Anrechnung:
Bei Einkommen bis 400,- Euro werden 100,- abgezogen, (keine 30,- und keine 15,33 Euro wie bisher mehr), von dem Restbetrag sind 20 % abzuziehen. Was dann übrig bleibt, ist das anzurechnende Einkommen.
Bei Einkommen bis 800,- werden 100,- Euro abgezogen, zusätzlich vom Restbetrag 20%. Über die Berücksichtigung weiterer Abzüge (Versicherung, Fahrtkosten etc.) entscheidet die Leiste
Bei Einkommen über 800,- erfolgt ein zusätzlicher Abzug von 10 % des Einkommens, das 800,- Euro übersteigt. (Beispiel 850,- Euro, 50 ,- x 10 % = 5,- Euro )
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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