Ich begreif das Amtsdeutsch nicht

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Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bitte der klärung und erklärung( nachvollziehbar) der getroffenen Entscheidung (Wiederspruch/ Überprüfungsantrag), hier rücknahme der bereits getroffenen entscheidung, sich für nicht zuständig zu halten, der ablehnung des Wiederspruches, somit rücksetzung in den vorigen Stand.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann ihren Worten nicht folgen. Ich bin zwar einerseits ganz ihrer meinung ( Zitat: " kann daher aber ihre auffassung nicht begreifen.
Da der Antrag auf Bedarf der Erstausstattung einer Wohnung immer in dem Bezirk bei welchem der Antragsteller zur Zeit derer Antragsstellung Wohnte, wurde diese folgerichtig an Ihr Adressat versand. Wie sie ja bereits richtig erkannt haben, ist am 04.08.2011 der Antrag auf Erstausstattung der Wohnung nach § 24 Abs. 3, Satz 2 SGB II gestellt worden. Eine Bearbeitungszeit von über 6 Wochen ist schon ansich eine Frechheit da man ja durchaus nicht in einer Wohnung ohne Mobiliar geschweige denn einem Bett Leben kann (es ist Menschenunwürdig und somit ein Verstoss anch dem GG!).
Eine ablehnung Ihrerseits ist somit meines erachtens weder gerechtfertigt noch Stadthaft, ich bitte sie nun erneut sich derer Sache anzunehmen und den Antrag binnen kürzester Zeit wohlwollend zu Bescheiden.
Sollten ihre bemühungen erneut zu der auffassung gelangen, das es sich bei Antragstellung um das Falsche Jobcenter gehandelt haben sollte, so bitte ich sie das entsprechende zuständige Jobcenter von dem Antrag, wie im Gesetz vorgesehen ( siehe SGB I-XII) weiter zu leiten damit eine dortige Entscheidung möglich sein wird.
Der Wiederspruch welchen sie als Unbegründet zurückweisen wurde auftrages mir gestellt, eine Ensprechende Vollmacht meinerseits, hatte dem Wiederspruch vom 20,10,2011 beigelegen, das dieser nun sie nicht erreicht hat, gibt mir zu Denken.
Mit Freundlichen Grüssen
genau aus diesem Grund musst du ne Vollmacht vorlegen, jedoch er muss sie Unterschreiben, denn er darf nicht ohne dein Einverständniss darauf verzichten (schau absatz 2)... ach und im§38 SGB 2wird auf diesen §§ verwiesen, somit klare sache.SGB 1
§ 36
Handlungsfähigkeit
(1) Wer das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann Anträge auf Sozialleistungen stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen. Der Leistungsträger soll den gesetzlichen Vertreter über die Antragstellung und die erbrachten Sozialleistungen unterrichten.
(2) Die Handlungsfähigkeit nach Absatz 1 Satz 1 kann vom gesetzlichen Vertreter durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger eingeschränkt werden. Die Rücknahme von Anträgen, der Verzicht auf Sozialleistungen und die Entgegennahme von Darlehen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
somit verändern in : Wurde zu gegebener Zeit eine Vollmacht erteilt, diese liegt der Behörde vor.Der Wiederspruch welchen sie als Unbegründet zurückweisen wurde auftrages mir gestellt, eine Ensprechende Vollmacht meinerseits, hatte dem Wiederspruch vom 20,10,2011 beigelegen, das dieser nun sie nicht erreicht hat, gibt mir zu Denken.