sehr interessanter Artikel
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- Mholzmichel
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Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Re: sehr interessanter Artikel
Ja leider noch nicht Rechtskräftig, da Rechtmittel durch Jobcenter eingelegt...wobei ich Denke das dieses Urteil bestand hat.Mholzmichel hat geschrieben:http://www.justiz.sachsen.de/sgc/conten ... 2011-12-31
Danke dir Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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- Mholzmichel
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ist für mich interessant, da ich ja auch vor dem Problem stehe.
72 m² 2 Personen so und wenn das in Mittelsachsen durchgeht, dass 1 Pers. 60 m² haben kann, ist ja gleich nebenan, wir wohnen im Erzgebirgskreis, dann denke ich dass das Kreise zieht.
Ich bezahl jetzt ca 460 warm und mir stehen lt. Jobcenter nur noch 58,58 M² zu, ich glaub die sind auch nicht ganz auf dem Laufenden.
Wir haben eine Grundmiete von 4, 13 /m²
72 m² 2 Personen so und wenn das in Mittelsachsen durchgeht, dass 1 Pers. 60 m² haben kann, ist ja gleich nebenan, wir wohnen im Erzgebirgskreis, dann denke ich dass das Kreise zieht.
Ich bezahl jetzt ca 460 warm und mir stehen lt. Jobcenter nur noch 58,58 M² zu, ich glaub die sind auch nicht ganz auf dem Laufenden.
Wir haben eine Grundmiete von 4, 13 /m²
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!
Ohja,
habt ihr denn die möglichkeit das ihr die Richtlinien haben könnt?
Denn genau davoin häng es ja ab, wenn die Niet und Nagelfest sind, iss schite wenn die aber auch auf falsche voraussetzungen gehen, dann der Mietspeigel (Regionale gegebenheiten) und der sieht warscheinlich nich schlecht aus.
Die örtlichen Richtlienien müssten eigentrlich bei einer aufforderung zwechs Kostensenkung beiliegen. Wenn man die hat, kann man versuchen zu überprüfen.
Du weisst ja, zur not nen guten Anwalt oder nen Verein ion der Sachen befragen.
LG und schänes WE noch
Ziggi
habt ihr denn die möglichkeit das ihr die Richtlinien haben könnt?
Denn genau davoin häng es ja ab, wenn die Niet und Nagelfest sind, iss schite wenn die aber auch auf falsche voraussetzungen gehen, dann der Mietspeigel (Regionale gegebenheiten) und der sieht warscheinlich nich schlecht aus.
Die örtlichen Richtlienien müssten eigentrlich bei einer aufforderung zwechs Kostensenkung beiliegen. Wenn man die hat, kann man versuchen zu überprüfen.
Du weisst ja, zur not nen guten Anwalt oder nen Verein ion der Sachen befragen.
LG und schänes WE noch
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
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ist glück, doch leben mehr.
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Hallo Ihr beiden
Wenn es um Richtlinien zum SGB II oder so geht guckt mal bei Harald Thomé auf der Seite oder fragt den Staat.
Gruss
Wenn es um Richtlinien zum SGB II oder so geht guckt mal bei Harald Thomé auf der Seite oder fragt den Staat.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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