Abmelden und wieder anmelden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Flunk
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Abmelden und wieder anmelden

Beitrag von Flunk »

Ein Freund von mir bezieht ALG 2.

Nun möchte er für ein paar Monate nach Südamerika und sich so durch die Länder durchschlagen.

Kann man sich einfach so abmelden und ist dann frei ?

Vermutlich ist dies schon möglich.

Nur ist es dann auch möglich nach der Rückkehr wieder ALG 2 zu beantragen und das ohne Kürzungen?

Wie würde ein Sachbearbeiter mit dieser Sachlage umgehen, wenn jemand frisch aus Südamerika kommend, vor ihm sitzt, wohlmöglich noch in einer Stadt in Deutschland in der er vorher gar noch nie war, ihm einen Entwurf eines Mietvertrages vorlegt und den Antrag auf ALG 2 stellt?

Gibt es da Fachliche Vorgaben, Gesetzestexte oder ähnliches?

Hat jemand schon mal sich abgemeldet und wieder angemeldet ohne zwischendurch gearbeitet zu haben?
Das wäre dann ja die ähnliche Vorraussetzung.

Über eure Erfahrungen würde ich mich sehr freuen. Denn es soll schon bald losgehen.
Die Wohnung würde übrigens aufgelöst werden.

Grüße Flunk
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Also rein theoretisch kann er das ja machen. Hört sich jetzt Hart an, aber die Komune oder ARGE wird dadurch ja entlastet. Die frage wird evtl. aufkommen, von was bezahlt er das. Ich weiß ja nicht wie alt er ist. Jeder hat ja ein geschütztes Kapital von 200 € pro Lebensjahr.

Wenn er dann wieder zurückkommt, weil es doch nicht so geklappt hat, muss er halt wieder die Voraussetzungen erfüllen damit er wieder Anspruch auf ALG II hat.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Danke für die Antwort.
So hatte ich es mir auch gedacht.
Was sollte auch dagegen sprechen?

In Südamerika gibt es schon mehr Möglichkeiten sich so mit Jobs durchs Leben zu schlagen.
Zumal es da nicht soviel Bürokratie gibt, dafür allerdings auch kein so gutes soziales Netz.

Die Kosten für die Unterkunft sind nicht hoch und wenn man eh schon gewohnt ist am Existenzminimum zu leben dann kann man dies doch besser in der Sonne machen.

Ein Flug nach Brasilien z.B kostet nicht viel mehr als 600 EUR da braucht man nur drei Jahre seines geschützen Kapitals einsetzen.

Wenn man sich nun bedenkenlos wieder zurück ins ALG 2 Netz eingliedern kann dann ist dies sicherlich nicht nur für meinen Freund eine gute Chance auch mal was von der Welt zu sehen.

Vorausgesetzt man ist Single und hat auch sonst keine Verpflichtungen.

Nicht das die Regierung nun auf die Idee kommt alle ALG 2 Empfänger auszubürgern.
Ich glaube sogar das irgendein Politiker sowas sogar schon mal in Erwägung gezogen hat :-)


Wer würde sich einen solchen Schritt trauen?
Oder hat schon mal jemand Erfahrungen in Übersee sammeln können?

Grüße Flunk

Ich muss leider noch ein paar Jahre hierbleiben :cry:
lliissaaddii
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Beitrag von lliissaaddii »

Hallo!

Meine Schwester war für 4 Jahre in den USA und hat dort gearbeitet.
Damit sie immer versichert ist, haben meine Eltern eine Versicherung abgeschlossen.

Als sie nach den 4 Jahren mit 26 Jahren wieder kam, mussten meine Eltern für sie aufkommen. Sie hat keinen Cent vom Staat bekommen!
Sie ging 2 Jahre in Köln auf eine Schule für Touristikmanagement und meine Eltern mussten sie unterstützen, obwohl sie selbst durch einen Hausbau wenig Geld hatten. Mein Vater hat zig Überstunden abgeleistet!
Nach den 2 Jahren fand sie einen Job als Flugbegleiterin bei der Lufthansa.
Erst dann waren meine Eletern aus der Pflicht!

Das Sozialamt hat ihr nichts bewilligt, da sie sozusagen 4 Jahre freiwillig weg war und in dieser Zeit nichts selbst in die Sozialkassen eingezahlt hat!

Ich weiß nicht, ob es damals so rechtens war, aber meine Eletern hatten sich damit abgefunden!
Gast

Beitrag von Gast »

lliissaaddii hat geschrieben: Ich weiß nicht, ob es damals so rechtens war, aber meine Eletern hatten sich damit abgefunden!
Ja, das war nach BSHG so richtig damals.
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Ja, das war nach BSHG so richtig damals.
Ja und heute kann man sich nach Lust und Laune abmelden und auch wieder anmelden ?
Immer vorrausgesetzt es ist familiär überhaupt möglich.

Beispiel:
Ich könnte mich ja auch in Deutschland als obdachloser durchschlagen und in den Fussgängerzonen Strassenmusik machen .

Wenns im Winter kalt wird dann werde ich sesshaft und melde mich an .
Immer Sommer geniesse ich die Freiheit.

Wie ist die Reglung für Obdachlose eigentlich ?

Ralf Du kennst Dich da doch sicher auch aus.

Grüße und einen schönen Sonntag .

Flunk
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