Hallo zusammen,
soeben habe ich dieses Forum gefunden und möchte die Fachkundigen unter Ihnen nach Rat fragen.
Ich bin 35 Jahre alt. Habe mittlerweile 2 Ausbildungen in der Tasche, obwohl .. beide waren verkürzte (einmal 6 Monate einmal 4) theoretische Sachen.
1. Verwaltungsfachangestellter: zu lange her um noch Etwas zu finden.
2. EU-Kraftfahrer (kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben)
Nun habe ich die große Chance eine Ausbildung zu machen die mir Spass machen würde und bei der ich eine Chance hätte später auch noch einsteigen zu können.
Ich bin verheiratet und habe einen 13 jährigen Sohn. Laut meinen Recherchen habe ich Anspruch auf Garnichts.
Ich war Zeitsoldat und habe zugegebenermaßen die Übergangszeit verpennt, bzw. habe ein Studium angefangen aber leider abbrechen müssen. Danach hatte ich kein Anspruch auf ALG1 und ALG2 wollte ich nicht beantragen weil ich noch Geld hatte welches wir angespart haben.
Meine Frau verdient rund 420 € netto, der Kleine bekommt Kindergeld.
Das reicht gerade so für die Miete.
Ich gehe von rund 400 Euro Ausbildungsvergütung aus. Dazu ist der Ausbildungsort rund 200 km entfernt also müsste ich ein Zimmer dort mieten (dafür hätte ich nocht angespartes Geld).
Also Gesamteinnahmen rund 1000 €. Nach Abzug von laufenden Kosten hätten wir fast genau 0,0 € zum Leben.
Kann mir jemand vielleicht sagen ob es irgendeine Möglichkeit gibt? Vielelicht anteilmäßiges Hartz 4 für meine Frau und meinen Sohn? Oder ist man mit 30+ dazu verdammt bei Zeitarbeitsfirmen für 7 € die Klinke zu küssen?
Ich danke Ihnen schonmal
MfG
Kodierknecht
Ausbildung und keinerlei Leistungen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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- Beiträge: 1
- Registriert: 26.07.2011 19:59
Hallo Kodierknecht,
zunächst mal Willkommen hier im Forum aber bitte bleib beim DU, denn das Gehört in Foren eigentlich zu den Guten Sitten
So mir fällt Athock Wohngeld, Kindergeldzuschlag und Bafög ein.....
da ist hier der/die Rechnerrecht gut zu gebrauchen..(scroll mal runter, da sind alle rechner zu finden) ..denn in vielen Fällen kommt es da auf die einkünfte an....also wer zu wenig einkommen hat, bekommt irgendwie auch kein Wohngeld....
Bafög...mh da kenn ich mich nich gut genug für aus....solltest mal im Arbeitsamt nachfragen ob es für ne Erwachsenen-Ausbildung auch Berufsausbildungsbeiilfe geben tät.....
Ja und wenn das alles nich geht, dann schau doch mal in den ALG2 Rechner rein.....dort würdest du auch gegenrechnen können...das können wir hier nicht so leisten. dazu brauchten wir hier bei weitem mehr an Informationen....welche wir nicht haben...deswegen Rechner befragen, es sind die genauesten welche es gibt, sofern alle angaben stimmig sind...
Nun es gibt ja auch die möglichkeit, das du die Ausbildung Beginnst und erst dann einen Antrag auf Leistungen Beantragt wird, weil es nicht reicht, man dürfte dich dann eigentlich auch nicht Zwingen die Ausbildung abzubrechen....
Nu ma sehen ob DjTermi noch was zu einföllt oder Melinde...
LG Siggi
zunächst mal Willkommen hier im Forum aber bitte bleib beim DU, denn das Gehört in Foren eigentlich zu den Guten Sitten
So mir fällt Athock Wohngeld, Kindergeldzuschlag und Bafög ein.....
da ist hier der/die Rechnerrecht gut zu gebrauchen..(scroll mal runter, da sind alle rechner zu finden) ..denn in vielen Fällen kommt es da auf die einkünfte an....also wer zu wenig einkommen hat, bekommt irgendwie auch kein Wohngeld....
Bafög...mh da kenn ich mich nich gut genug für aus....solltest mal im Arbeitsamt nachfragen ob es für ne Erwachsenen-Ausbildung auch Berufsausbildungsbeiilfe geben tät.....
Ja und wenn das alles nich geht, dann schau doch mal in den ALG2 Rechner rein.....dort würdest du auch gegenrechnen können...das können wir hier nicht so leisten. dazu brauchten wir hier bei weitem mehr an Informationen....welche wir nicht haben...deswegen Rechner befragen, es sind die genauesten welche es gibt, sofern alle angaben stimmig sind...
Nun es gibt ja auch die möglichkeit, das du die Ausbildung Beginnst und erst dann einen Antrag auf Leistungen Beantragt wird, weil es nicht reicht, man dürfte dich dann eigentlich auch nicht Zwingen die Ausbildung abzubrechen....
Nu ma sehen ob DjTermi noch was zu einföllt oder Melinde...
LG Siggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Kinderzuschlag fällt defi schon mal flach, es wäre eindeutig zu wenig Einkommen, da wird er also gleich wieder an die ARGE verwiesen.
Das mit der Ausbildung hört sich ja klasse an, aber BAB bzw Bafög wirds da nicht geben, selbst wenn die Ausbildung nichtmal übers AA läuft. Als mein Mann seine 2. Ausbildung mit fast 32 machte (2003) bekam er sogenannten Unterhalt vom Arbeitsamt gezahlt, da er diese Ausbildung vom Arbeitsamt eingefordert hat um weiterzukommen. Im ersten gelernten Beruf hatte er nämlich keine Chance mehr. Es war aber wie gesagt weder BAB noch Bafög. Anspruch hatte er darauf nicht, da er schon zu alt war und als Erwachsener ausgebildet wurde. Den Rest zum Überleben stockte das JobCenter auf, da uns Wohngeld und Co. rein rechnerisch nicht weitergebracht hätten.
Jetzt kommt das Eigentliche "Gemeine" an der Sache. Kodierknecht muss trotzdem Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen, das Ganze dauert dann 8 Wochen bis manchmal (beim Erstantrag sogar bis stolze 6 Monate) .... bis mal Antwort kommt. Wohngeld geht da fix, aber Kinderzuschlag ist endlose Geduld, die man üben muss. Letzten Endes wird ihm dann mitgeteilt, das ein Anspruch versagt wird, da das Einkommen zu niedrig ist und er wird ans Jobcenter verwiesen. Anders gehts aber nicht, da das Jobcenter ihn auch erst die Anträge bei Wohngeldstelle und Co. stellen lässt. In der Wartezeit darf er nichtmal vorrübergehend ALGII beantragen, da die Kindergeldkasse dies nicht duldet (Beziehen von ALGII (auch aufstockend oder ergänzend whatever...)gleichzeitig zu Kinderzuschlag ist nämlich nicht möglich) Es geht nur K-Zuschlag + Wohngeld/ ALGI -Wohngeld+K-Zuschlag
Noch mitgekommen? Hört sich ziemlich schwierig und blöd an, ist aber wirklich so. Inwieweit die Gesetzte sich jetzt geändert haben in Sachen Ausbildung und Erwachsener, weiss ich nicht ... aber es kommt noch Einiges auf Euch zu, Kodierknecht und es wird nicht einfach
Ich kann mich nur anschliessen an die Vorredner, versuche das mal mit Deinem vermittler genaustens zu klären.
Das mit der Ausbildung hört sich ja klasse an, aber BAB bzw Bafög wirds da nicht geben, selbst wenn die Ausbildung nichtmal übers AA läuft. Als mein Mann seine 2. Ausbildung mit fast 32 machte (2003) bekam er sogenannten Unterhalt vom Arbeitsamt gezahlt, da er diese Ausbildung vom Arbeitsamt eingefordert hat um weiterzukommen. Im ersten gelernten Beruf hatte er nämlich keine Chance mehr. Es war aber wie gesagt weder BAB noch Bafög. Anspruch hatte er darauf nicht, da er schon zu alt war und als Erwachsener ausgebildet wurde. Den Rest zum Überleben stockte das JobCenter auf, da uns Wohngeld und Co. rein rechnerisch nicht weitergebracht hätten.
Jetzt kommt das Eigentliche "Gemeine" an der Sache. Kodierknecht muss trotzdem Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen, das Ganze dauert dann 8 Wochen bis manchmal (beim Erstantrag sogar bis stolze 6 Monate) .... bis mal Antwort kommt. Wohngeld geht da fix, aber Kinderzuschlag ist endlose Geduld, die man üben muss. Letzten Endes wird ihm dann mitgeteilt, das ein Anspruch versagt wird, da das Einkommen zu niedrig ist und er wird ans Jobcenter verwiesen. Anders gehts aber nicht, da das Jobcenter ihn auch erst die Anträge bei Wohngeldstelle und Co. stellen lässt. In der Wartezeit darf er nichtmal vorrübergehend ALGII beantragen, da die Kindergeldkasse dies nicht duldet (Beziehen von ALGII (auch aufstockend oder ergänzend whatever...)gleichzeitig zu Kinderzuschlag ist nämlich nicht möglich) Es geht nur K-Zuschlag + Wohngeld/ ALGI -Wohngeld+K-Zuschlag
Noch mitgekommen? Hört sich ziemlich schwierig und blöd an, ist aber wirklich so. Inwieweit die Gesetzte sich jetzt geändert haben in Sachen Ausbildung und Erwachsener, weiss ich nicht ... aber es kommt noch Einiges auf Euch zu, Kodierknecht und es wird nicht einfach
Ich kann mich nur anschliessen an die Vorredner, versuche das mal mit Deinem vermittler genaustens zu klären.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)