Moin moin,
erstmal die Fakten:
Ich bezog bis Dato ALG2.
Zum 01.08.05 ist ALG 1 bewilligt, ich bin auf Jobsuche ( Kind im Kiga seit 1.8.)
Die differenz beträgt etwa 70 Euro.
Neuer Antrag auf ALG 2 ist gestellt um die Differenz zu decken.
Problem:
1. Meine Wohnung ist mit etwa 70 Euro zu teuer, alle Bemühungen eine günstigere zu finden sind bis dato gescheitert, weil ich alleinerziehend mit 2 kids bin und nicht arbeite, sprich ich darf mir noch nicht mal welche ansehen.
Das bedeutet ja bei ALG 2, dass ich jetzt nach der 6 Monatsfrist die 70 Euro Differenz selber tragen muß.
2. ALG2 wird im Voraus bezahlt, ALG1 im Nachhinein, praktisch fehlt mir ein Monat Geld, das AA will das ALG 2 für August ( etwa 800 Euro) zurück.
Sie bieten mir eine Ratenzahlung von 20 bis 30 Euro an.
ZUsammen mit den 70 Euro Mietdifferenz sind dass chon 90 bis 100 Euro, die mir bei meinem laufenden Geld fehlen.
3. Ich kann wieder in meinem alten Job als Aushilfe arbeiten, Stundenweise, ich denke, dabei werden etwa 100 Euro rumkommen, was mir laut AA voll angerechnet werden wird.
Versteht das Einer?
Wie soll ich meine Misere lösen, wenn ich nichtmal die 100 Euro Fehlbetrag dazuverdienen kann?
Wenn jetzt Ende des Jahres so etwas wie eine Nebenkostennachzahlung kommt, bricht bei mir alles zusammen, ich hab keinen Schimmer, wie ich das noch kompensieren soll..
Darf ich denn als Arbeitslose nicht was dazuverdienen? Ist das denn normal, dass mir das dann vom ALG2 abgezogen wird, das ich evtl zusätzlich noch bekomme ( da sind sie sich noch nicht ganz sicher, sie meinten, ich müßte evtl. Wohngeld beantragen)
Josie
ALG und ALG 2
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Am Anfang deines Berichts ein bischen unlogisch.
Man bekommt doch erst ALG 1 und dann erst 2. Dazu verdienen darf man in beiden Varianten. Bei der 1 wären das 165,- und bei der 2 kommts drauf an, aber in jedem Fall wenigstens 100,-.
Ich habe keinen Plan wo du wohnst, aber bei uns werden Wohnungen nach Größen zugeteilt- nicht nach Miete. Wenn man nachweisen kann, dass man nichts billigeres vermietet bekommt, müssen sie sich damit auch erstmal zufrieden geben- also alles schriftlich vom "zukünftigen" Vermieter.
Betriebskostenabrechnung werden unter ALG 2 vom Amt erstattet. Also in dem Fall keine Panik.
Man bekommt doch erst ALG 1 und dann erst 2. Dazu verdienen darf man in beiden Varianten. Bei der 1 wären das 165,- und bei der 2 kommts drauf an, aber in jedem Fall wenigstens 100,-.
Ich habe keinen Plan wo du wohnst, aber bei uns werden Wohnungen nach Größen zugeteilt- nicht nach Miete. Wenn man nachweisen kann, dass man nichts billigeres vermietet bekommt, müssen sie sich damit auch erstmal zufrieden geben- also alles schriftlich vom "zukünftigen" Vermieter.
Betriebskostenabrechnung werden unter ALG 2 vom Amt erstattet. Also in dem Fall keine Panik.