hallo liebe mitglieder
habe ein problem es geht darum meine tochter zieht wegen ihrer ausbildung ca 400km weiterweg und möchte gern was ich gerne tue ihre tochter bei mr lassen kann ich meine enkelin dafür in meine bedaerfsgemeinschaft aufnehmen und was bräuchte ich denn alles dafür danke dafür schon im voraus
erziehung der enkeltochter
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
Im Haushalt lebende Enkelkinder, Neffen / Nichten usw. bilden keine BG mit ihren Verwandten (Großeltern, Onkel / Tanten), sondern, sofern sie EHB, sind, jeweils eine eigene BG. ( ich weiss nicht wie alt das Kind ist)
Dieser Fall kommt in der Praxis relativ häufig vor: Kinder unter 15 leben bei ihren Großeltern. Diese Kinder bilden mit ihren Großeltern keine BG, sind aber, da sie aus Altersgründen keine EHBs (nicht erwerbsfähig) sein können, auch keine 1-Personen-BG, sodass sie keine Leistungen über SGB II, sondern über SGB XII erhalten..
Gruss
Im Haushalt lebende Enkelkinder, Neffen / Nichten usw. bilden keine BG mit ihren Verwandten (Großeltern, Onkel / Tanten), sondern, sofern sie EHB, sind, jeweils eine eigene BG. ( ich weiss nicht wie alt das Kind ist)
Dieser Fall kommt in der Praxis relativ häufig vor: Kinder unter 15 leben bei ihren Großeltern. Diese Kinder bilden mit ihren Großeltern keine BG, sind aber, da sie aus Altersgründen keine EHBs (nicht erwerbsfähig) sein können, auch keine 1-Personen-BG, sodass sie keine Leistungen über SGB II, sondern über SGB XII erhalten..
Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

-
- Beiträge: 2
- Registriert: 25.02.2011 12:15
danke für die antwort meine enkelin ist knapp 3 jahre alt ,das heisst also ich muß für sie sozialhilfe beantragen ,habe ich das so richtig verstanden? nochmals dankeDjTermi hat geschrieben:Hallo,
Im Haushalt lebende Enkelkinder, Neffen / Nichten usw. bilden keine BG mit ihren Verwandten (Großeltern, Onkel / Tanten), sondern, sofern sie EHB, sind, jeweils eine eigene BG. ( ich weiss nicht wie alt das Kind ist)
Dieser Fall kommt in der Praxis relativ häufig vor: Kinder unter 15 leben bei ihren Großeltern. Diese Kinder bilden mit ihren Großeltern keine BG, sind aber, da sie aus Altersgründen keine EHBs (nicht erwerbsfähig) sein können, auch keine 1-Personen-BG, sodass sie keine Leistungen über SGB II, sondern über SGB XII erhalten..
Gruss
Ja..viel erfolg...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
