letztes Jahr im August hatte ich folgendes Problem bei Euch angefragt:
ich habe erfahren, dass der Heiz/Wasserkosten-Abzug von der Miete nicht rechtskräftig ist.
Jetzt frage ich mich, ob meine Abrechnung in Ordnung ist.
Ich zahle eine Pauschal-Miete (Untermiete), dass heißt ich erhalte keine Heiz-Wasserkostenabrechnung.
Darf hier ein Heiz-/Wasserkostenabzug vorgenommen werden? Der liegt bei ca. 25,00€.
Ich bin seit 01-2010 ALGII-Empfänger.
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Eure Antwort war: Widersprechen

Dies habe ich getan.
Nun habe ich nach Einbeziehen des Sozialgerichtes eine Antwort erhalten:
Der Widerspruch wurde abgelehnt.
Aber warum?
Durch die Pauschalmiete heißt es:
Strom und Heizungswasser werden vom Vermieter übernommen und somit fallen keine Kosten für den Mieter an.
Mir wurden aber von der Arge 22,25€ monatlich seit 01-2010 bis 09-2010 abgezogen.
Wie verhält es sich denn mit den 6,47€ Kostenanteil von der Regelleistung. Damals erhielt ich von Euch die Übersicht und konnte auch damit argumentieren. Hat irgend wie nicht funktioniert?
Damals hatte ich die Mitarbeiterin bei der ARGE persönlich vor Ort daraufhin angesprochen und es wurde mit mittgeteilt, dass es der Warmwasser/Strom abzug wäre. (Die Antwort hatte ich damals akzeptiert.).
Ich würde gern der Ablehnung des Widerspruches widersprechen.
Zusätzliches Problem: Die Arge/Jobcenter erkennen meinen Widerspruch von Januar bis Juli 2010 nicht an. Obwohl es doch heißt: Es kann innerhalb der nächsten 4 Jahre bei einem Fehler in der Berechnung im Leistungsbescheid beschwerde eingereicht werden. ABER ACHTUNG: auf dem Leistungsbescheid steht innerhalb eines Monats ist der Widerspruch möglich...