Anrechnung Arbeitsentgelt/Urlaubsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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theo0815
Beiträge: 2
Registriert: 26.01.2011 09:03

Anrechnung Arbeitsentgelt/Urlaubsgeld

Beitrag von theo0815 »

Hallo zusammen,

ich bin momentan noch im Rahmen einer 1-jährigen Jobperspektive bis einschließlich 10.03.2011 beschäftigt.

Leider habe ich mir letzte Woche einen Bandscheibenvorfall zugezogen. Nach Rücksprache mit meinem Arzt werde ich sicher wegen einer notwendigen OP nicht mehr bis zum 10.03.2011 wieder arbeiten können. Nun ist es so, dass während meiner Jobperspektive keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, was auch rechtlich so OK ist. Also falle ich dann am 11.03.2011 wieder in Hartz4 zurück.

Mir stehen aus meiner Jobperspektive noch 13 Urlaubstage zu, die ich ja wegen meiner Krankheit bis zum Ende der Jobperspektive am 10.03.2011 nicht mehr nehmen kann. Also wird mir lt. Auskunft meines Arbeitgebers dann im März mein anteiliges Gehalt gezahlt als auch das Geld für meinen nicht genommenen Urlaub ausgezahlt.

Dann erhalte ich wahrscheinlich von meiner Krankenkasse ab dem 04.03.2011 Krankengeld (75% zzgl. tariflichem Zuschuß vom Arbeitgeber).

Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:
1. Kann mir das Amt dieses "ausgezahlte Urlaubsgeld" auf meinen Hartz4-Bezug ab dem 11.03.2011 anrechnen bzw. kürzen?
2. Erhalte ich dann von meiner Krankenkasse auch noch über den 10.03.2011 hinaus auch noch weiter Krankengeld, oder endet der Krankengeldbezug auch mit dem 10.03.2011 (man nennt das dann wohl "Aussteuern")?


Gibt es irgendwo etwas schriftliches, wo ich mich "schlau" lesen kann?

Für alle, die mir hier antworten schon mal ein dickes Danke!!!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Re: Anrechnung Arbeitsentgelt/Urlaubsgeld

Beitrag von Ziggi »

theo0815 hat geschrieben: Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:
1. Kann mir das Amt dieses "ausgezahlte Urlaubsgeld" auf meinen Hartz4-Bezug ab dem 11.03.2011 anrechnen bzw. kürzen?
2. Erhalte ich dann von meiner Krankenkasse auch noch über den 10.03.2011 hinaus auch noch weiter Krankengeld, oder endet der Krankengeldbezug auch mit dem 10.03.2011 (man nennt das dann wohl "Aussteuern")?


Gibt es irgendwo etwas schriftliches, wo ich mich "schlau" lesen kann?

Für alle, die mir hier antworten schon mal ein dickes Danke!!!
zu 1) Ja, wenn du ab anfang März ALG2 Beantragst.

Du könntest erst nach Abrechnung und Auszahlung einen Antrag stellen und das restgeld versuchen als Vermögen anzugeben, ob das allerdings
vom Amt so auch gerechnet wird? weiss ich nicht.


zu 2) Ausgesteuert wird man nach 78Wochen der Krankmeldung wegen der selben Erkrankung innerhalb von drei Jahren oder durchgehend mit einer oder den dazugekommenen Erkrankungen.


Nachlesen kannst du das Hier ALG2 und hier Krankengeldbezug

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
theo0815
Beiträge: 2
Registriert: 26.01.2011 09:03

Re: Anrechnung Arbeitsentgelt/Urlaubsgeld

Beitrag von theo0815 »

Hallo zusammen,

ich habe mich mal selber mit Google schlau gemacht...

und daher als Info:

Urteil vom BSG - Az. B 1 KR 38/06 R

Es komme für den Anspruch auf Krankengeld alleine darauf an, ob zu Beginn des Bezugs Anspruch auf Krankengeld bestanden haben. Dies gelte schließlich auch für (Noch-)Beschäftigte. Bei ihnen müsse das Krankengeld auch dann noch weitergezahlt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Krankheit endet.
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