Hallo erst mal, und komme gleich zu Sache.
Wir Wohnen hier seid 01.01.04. Am 14.11.05 haben wir unsre erste Nachzahlung für das Jahr 2004 von 419,60 € bekommen (davon hat das Arbeitsamt 34€ Übernomen) und am 08.02.06 kam gleich die Nachzahlung für 2005 in Höhe von 1009,73 (bitte keine fragen warum so Hoch, wir haben mit Sicherheit nicht die Heizkörper vol aufgedreht da wir über eine Restaurant wohnen).
Meine frage ist, ob jemand vielleicht weis wie viel das Arbeitsamt übernehmen sollte oder könnte, gebt´s vielleicht ein § zu diesen Thema??
Bin seid ca. 1 Jahr auf Harz IV, aber von solche Sachen leider keine Ahnung.
Ich hoffe das eine/r von euch uns helfen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jazek
Miete Nachzahlung, wie viel ich und wie viel das Arbeitsamt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Also wenn Du nicht den Höchstsatz bekommst stellste einfach nach den § Antrag auf einmalige Leistungen der Unterkunft" nach § 22 Abs. 1 S. SGB II.
Wichtig Nebenkostenabrechnung (kopie), Mietvertrag (Kopie) dazu legen.
Wieviel übernohmen wird kommt auf das Bundelsland drauf an.
Achja du hast 1 Jahr lang Zeit die Nebenkostenabrechnung zurück zu zahlen. Kannst es auch in Raten machen.
Die Preise für Öl, Müll ect. sind gestiegen und der Vermieter sollte ein darüber immer infomieren. Und ist die Nebenkostenabrechnung höher als eine Monatsmiete gehe zum Mieterschutz- Bund.
flo
Wichtig Nebenkostenabrechnung (kopie), Mietvertrag (Kopie) dazu legen.
Wieviel übernohmen wird kommt auf das Bundelsland drauf an.
Achja du hast 1 Jahr lang Zeit die Nebenkostenabrechnung zurück zu zahlen. Kannst es auch in Raten machen.
Die Preise für Öl, Müll ect. sind gestiegen und der Vermieter sollte ein darüber immer infomieren. Und ist die Nebenkostenabrechnung höher als eine Monatsmiete gehe zum Mieterschutz- Bund.
flo