So Leutz hoffe mir kann einer helfen. Meine Freundin hat sich von mir getrennt okay das kommt leider immer mal vor und muss ich mir leben auch so kurz vor Weihnachten jetzt zu meinen Fragen.
Wir brauchen ja jetzt beide eine eigene Wohnung.
Wie geht man die Sache jetzt am besten an?
Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung wie ich anfangen soll muss ich das erst dem Amt melden dann Wohnung kündigen oder erst ne neue Wohnung suchen? bin zur Zeit echt überfragt, weil ich sowas alles noch nie gemacht habe wäre dankbar wenn mir einer eine Hilfestellung geben könnte wie ich es beginnen sollte
Die Kaution z.b von der aktuellen Wohnung hab ich ja eingezahlt werden die die als Einkommen anrechenen? wenn ich die wiederbekomme? Und wie siehts mit den ganzen Dingen aus fast alles also sagen wir mal 90 Prozent der Wohnung gehören ihr was mach ich danach ohne Geld kann ich vielleicht einen Kredit bei der Arge beantragen oder gibts sowas nicht weil irgendwas brauche ich ja auch zumindest matraze usw fürn Anfang.
Trennung bei Hartz4 Auflösung der Bedarfsgemeinschaft
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Hallo Dennis12345,
zunächst mal schade das es bei euch nicht geklappt hat aber nicht verzagen.
Mit der anmietung einer neuen Wohnung ist das so ne sache, wer bleibt Wohnen und wer zieht aus?
Gut du hattest seinerzeit die Kaution gestellt und die Möbel gehören fast komplett deiner ExFreundin, ihr wollt euch Räumlich trennen.
OK zwei möglichkeiten:
1) Du ziehst aus, zunächst mal zu Bekannten oder Verwanten und dann suchst du dir schleunigst eine neue Wohnung ( da du dann obdachlos bist kannst du schlimmstenfalls auch ohne Amt im Preislichen rahmen eine Neue Wohnung anmieten), dann Antrag auf Erstausstattung stellen, alles Mobiliar welches gebraucht wird angeben also Küchen, bad, Flur Wohnzimmer und Schlafzimmer, alles was Fehlt.
Die Kaution welche zurückgezahlt wird gilt normalerweise als Vermögen und nicht als Einkommen.
Deine ExFreundin kann sofern auch unter ALG2 normalerweise dann bis zu einem Halben Jahr in der Alten Wohnung bleiben, wird eine Aufforderung zum Umzug erhalten und muss sich dann inerhalb dieser Zeit ne neue Bleibe suchen.
2)
das ganze im Prinzip umgedreht, mit dem Unterschied das wenn deine ExFreundin ausgezogen ist und ihre Möbel mitgenmommen hat du die Aufforderung zum Umzug bekomen wirst und wegen des Umzuges deiner ExFreundin unter mitnahme all dieserMöbel( da sie ihr gehören) du einen Antrag auf Erstausstattung stellen kannst, Begründung: Auszug der ExFreundin unter mitnahme derer Möbel.
Die Kaution sollte auch in diesem Fall Vermögen sein.
Gruß Ziggi
zunächst mal schade das es bei euch nicht geklappt hat aber nicht verzagen.
Mit der anmietung einer neuen Wohnung ist das so ne sache, wer bleibt Wohnen und wer zieht aus?
Gut du hattest seinerzeit die Kaution gestellt und die Möbel gehören fast komplett deiner ExFreundin, ihr wollt euch Räumlich trennen.
OK zwei möglichkeiten:
1) Du ziehst aus, zunächst mal zu Bekannten oder Verwanten und dann suchst du dir schleunigst eine neue Wohnung ( da du dann obdachlos bist kannst du schlimmstenfalls auch ohne Amt im Preislichen rahmen eine Neue Wohnung anmieten), dann Antrag auf Erstausstattung stellen, alles Mobiliar welches gebraucht wird angeben also Küchen, bad, Flur Wohnzimmer und Schlafzimmer, alles was Fehlt.
Die Kaution welche zurückgezahlt wird gilt normalerweise als Vermögen und nicht als Einkommen.
Deine ExFreundin kann sofern auch unter ALG2 normalerweise dann bis zu einem Halben Jahr in der Alten Wohnung bleiben, wird eine Aufforderung zum Umzug erhalten und muss sich dann inerhalb dieser Zeit ne neue Bleibe suchen.
2)
das ganze im Prinzip umgedreht, mit dem Unterschied das wenn deine ExFreundin ausgezogen ist und ihre Möbel mitgenmommen hat du die Aufforderung zum Umzug bekomen wirst und wegen des Umzuges deiner ExFreundin unter mitnahme all dieserMöbel( da sie ihr gehören) du einen Antrag auf Erstausstattung stellen kannst, Begründung: Auszug der ExFreundin unter mitnahme derer Möbel.
Die Kaution sollte auch in diesem Fall Vermögen sein.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.