die 2. Anfrage an Euch nach drei Monaten...
...kann ich noch einmal auf die Arge zugehen um sie wegen Unterlassung der Erledigung des Widerspruchs wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung zu mahnen.
Hintergrund:
Habe vor drei Monaten einen Widersruch wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung an die ARGE gesendet. Der Bearbeitungsmonat mit Angabe des letzten Tages ist verstrichen und ich wollte die ARGE anmahnen auf Nichterledigung eines Widerspruches.
Muss ich mich nach einem bestimmten Paragraphen richten?
Gibt es eine schon festgelegte Wortwahl, die angemessen ist (Musterbrief)?
Habe im Internet nichts gefunden.
Sollte die Mahnung keine Auswirkung zeigen, kann ich mich an das Sozialgericht wenden... :-!
Danke für eure Hilfe.
VG Impello
Wenn nach Widerspruch keine Antwort von der ARGE kommt...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
wie hat die ARGe dein Wiederspruch erhalten ?
Gruss
wie hat die ARGe dein Wiederspruch erhalten ?
Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Schreibe Folgendes:
Widerspruch vom (eintragen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am (eintragen) habe ich einen Antrag auf (eintragen) gestellt / gegen den Bescheid vom (eintragen) Widerspruch erhoben.
Seitdem sind mehr als 3 Monate vergangen, ohne dass Sie in meiner Angelegenheit entschieden haben.
Sollten Sie nicht innerhalb von 5 Tagen entscheiden, werde ich im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz, sowie § 75 VwGO meine Ansprüche durchsetzen.
Dies sollte damit schneller gehen...
Widerspruch vom (eintragen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am (eintragen) habe ich einen Antrag auf (eintragen) gestellt / gegen den Bescheid vom (eintragen) Widerspruch erhoben.
Seitdem sind mehr als 3 Monate vergangen, ohne dass Sie in meiner Angelegenheit entschieden haben.
Sollten Sie nicht innerhalb von 5 Tagen entscheiden, werde ich im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz, sowie § 75 VwGO meine Ansprüche durchsetzen.
Dies sollte damit schneller gehen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ja, oder zu einen Rechtsanwalt dieser wird dann alles in die wege leiten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.