Wenn nach Widerspruch keine Antwort von der ARGE kommt...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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impello
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Wenn nach Widerspruch keine Antwort von der ARGE kommt...

Beitrag von impello »

die 2. Anfrage an Euch nach drei Monaten...

...kann ich noch einmal auf die Arge zugehen um sie wegen Unterlassung der Erledigung des Widerspruchs wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung zu mahnen.

Hintergrund:
Habe vor drei Monaten einen Widersruch wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung an die ARGE gesendet. Der Bearbeitungsmonat mit Angabe des letzten Tages ist verstrichen und ich wollte die ARGE anmahnen auf Nichterledigung eines Widerspruches.

Muss ich mich nach einem bestimmten Paragraphen richten?

Gibt es eine schon festgelegte Wortwahl, die angemessen ist (Musterbrief)?

Habe im Internet nichts gefunden.

Sollte die Mahnung keine Auswirkung zeigen, kann ich mich an das Sozialgericht wenden... :-!

Danke für eure Hilfe.

VG Impello
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
wie hat die ARGe dein Wiederspruch erhalten ?

Gruss
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
impello
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Beitrag von impello »

per Fax und per Einschreiben mit personenberechtigter Annahme.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Schreibe Folgendes:

Widerspruch vom (eintragen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am (eintragen) habe ich einen Antrag auf (eintragen) gestellt / gegen den Bescheid vom (eintragen) Widerspruch erhoben.

Seitdem sind mehr als 3 Monate vergangen, ohne dass Sie in meiner Angelegenheit entschieden haben.

Sollten Sie nicht innerhalb von 5 Tagen entscheiden, werde ich im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz, sowie § 75 VwGO meine Ansprüche durchsetzen.

Dies sollte damit schneller gehen...
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
impello
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Beitrag von impello »

Danke. werde es umgehend versenden (per Fax und per Einschreiben).

wenn ich dann nichts höre, gehe ich über das Sozialgericht. Da muß ich persönlich erscheinen?

VG
Impello
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ja, oder zu einen Rechtsanwalt dieser wird dann alles in die wege leiten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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