Lohnsteuerjahresausgleich auf alg2 angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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topolina81
Beiträge: 1
Registriert: 24.11.2010 00:22

Lohnsteuerjahresausgleich auf alg2 angerechnet?

Beitrag von topolina81 »

hallo.....
ich hab da mal eine Frage und zwar geht es darum:
Ich habe die letzten 2 Jahre durch gehend gearbeitet ohne alg2 zu beziehen nun habe ich seid 1.11.10 keine Tagesmutter mehr für meien Tochter gehabt(arbeite im schichtdienst daher war ich immer auf eine tagesmutter angewiesen)
Nun beziehe ich durch reduzierte Arbeitsstunden und somit weniger gehalt seid 1.11.2010 ergänzendes Alg2....
Eigentlich wollte ich für das Jahr auch eine Lohnsteuerjahresausgleich machen, da ich etwas zurück erwarte und das Geld auch brauche um mein Konto wieder glatt zu machen ...nun habe ich aber gehört das dieses komplett auf das alg2 geld angerechnet wird ohne berücksichtigung auf die ausgaben wie fahrtkosten etc die man das ganze Jahr über hatte...
Kann es denn echt sein das einem das ganze Geld angerechnet wird weil man in dem Jahr für das man Lohnsteuerausgleich machen will 2 Monate Alg2 bekommen hat???
Habew auch von einem Abtretungsantrag gelesen aber nicht wirklich verstanden wie das funktionieren soll da einige sagen das es nur bei alg2 angenommen wird wenn damit Mietschulden ausgeglichen werden müssen ...ein anderer teil wieder in diversen Foren schreiben das man diese abtretungserklärung beim finanzamt auch bei anderen Schulden machen kann und somit die Arge das Geld nicht als Einkommen anrechnen darf...

kann mich jemand von euch aufklären , tipps geben evtl. links wo man sich darüber schlau lesen kann und hatte evtl. jemand genau das gleiche Problem???Rede nicht von Leuten die von einem Jahr 2 Monate oder so arbeiten waren sonder wie in meinem Fall es sich um dumme 2 Monate handelt :-(

finds echt unfair da man die Kosten nun mal hatte vorher und nur weil ich in dem Jahr 2 monate ergänzend was vom Amt dazu bekomme soll ich nun auf das Geld verzichten:-(???Falls es so ist werde ich freiwillg auf eine steuererklärung verzichten soweit ich weiss kann man diese ja bis zu 3 Jahre herraus zögern, werde diese dann erst machen wenn ich keine ergänzende mehr bekomme.....Meine sachbearbeiterin riet mir dazu ebenfalls das ich keien machen solle da diese angerechnet werden muss!!!
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Wenn die Rückzahlung des Ausgleiches während des Bezuges der Leistungen gutgeschrieben wird, dann hat deine SB recht
...Meine sachbearbeiterin riet mir dazu ebenfalls das ich keien machen solle da diese angerechnet werden muss!!!


Sollte nun der Jahresausgleich später erfolgen und du nicht mehr im Bezug dieser Leistzungen sein, dann darf es auch nicht zurückgefordert werden. ;)

Hoffe das hilft dir

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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ist glück, doch leben mehr.
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