Hab dringend mal eine Frage !

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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OB93
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Hab dringend mal eine Frage !

Beitrag von OB93 »

Hallo erstmal!

ich bin jetzt 17 jahre alt werde nächstes jahr 18 und wollt da mal was wissen und zwar hab ich mit der schule erstmal aufgehört da ich meine 10 jahre schulpflicht (NRW) und mein hauptschulabschluss schon habe.
muss ich mich jetzt Arbeitslos melden oder Arbeitssuchend ? und wie sieht es mit dem geld aus ? bekomme ich geld solange ich nichts habe ? wie z.b ALG 2 ? fallst es was hilft meine mutter bekommt ALG 2.
ein kollege von mir (auch 17 jahre alt) ist auch arbeitslos/suchend gemeldet und bekommt auch so 300-400 euro nur ob das ALG 2 ist weiß ich nicht und ob seine mutter auch ALG 2 kriegt weiß ich auch nicht aber wenn er es bekommt müsste ich es doch auch bekommen oder ?

ich weiß das es mit meinem alter nicht grade wirklich toll ist arbeitslos zu sein und geld von amt zu bekommen aber es ist nur solange ich keine ausbildung habe.

ich hoffe das ihr mir helfen könnt

mfg: OB93
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo OB93,

na da du dich in diesem Gesetz noch nicht so auskennst, könntest du mal hier nachsehen. Da deine Mutter schon ALG2 erhält, wird es für dich wohl im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft (sofern du noch zuhause wohnst) mit berechnet weden, es sind für Personen von 15 bis 25 Jahre 287€ und das Geld ist für den Lebensunterhalt gedacht, du wirst wohl zu einer Arbeitsvermittlung eingeladen werden und man versucht dich in eine Ausbildung zu vermitteln, evtl. wirst du auch in Arbeitsgelegenheiten vermittelt um deinen Lebensunterhalt selber verdienen zu können, wenn du nicht genug machst, kann das Geld für deinen Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten bis zu 100% gekürzt werden.

Das ALG2 wird ab nächstes Jahr auch verschärft und es wird nicht bequem bis du genug Geld verdienst um da raus zu kommen.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
OB93
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2010 04:11

Beitrag von OB93 »

Ziggi hat geschrieben:Hallo OB93,

na da du dich in diesem Gesetz noch nicht so auskennst, könntest du mal hier nachsehen. Da deine Mutter schon ALG2 erhält, wird es für dich wohl im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft (sofern du noch zuhause wohnst) mit berechnet weden, es sind für Personen von 15 bis 25 Jahre 287€ und das Geld ist für den Lebensunterhalt gedacht, du wirst wohl zu einer Arbeitsvermittlung eingeladen werden und man versucht dich in eine Ausbildung zu vermitteln, evtl. wirst du auch in Arbeitsgelegenheiten vermittelt um deinen Lebensunterhalt selber verdienen zu können, wenn du nicht genug machst, kann das Geld für deinen Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten bis zu 100% gekürzt werden.

Das ALG2 wird ab nächstes Jahr auch verschärft und es wird nicht bequem bis du genug Geld verdienst um da raus zu kommen.

Gruß Ziggi

also wenn ich das richtig verstanden habe wird das geld was ich evtl. erhalten würde von meiner mutter abgezoggen ?

und muss ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend melden ?

mfg:OB93
Ziggi
Moderator
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Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

OB93 hat geschrieben:

also wenn ich das richtig verstanden habe wird das geld was ich evtl. erhalten würde von meiner mutter abgezoggen ?

und muss ich mich arbeitslos oder arbeitssuchend melden ?

mfg:OB93
Öh, ja und doppelja.

OK, ja deiner Mutter wird das Geld abgezogen oder besser entweder deine Mutter bekommt das Geld im rahmen der BG oder du und dann müsstest du deiner Mutter davon Unterkunft und Heizung abtreten und für dich selber alles einkaufen und Kochen und Wachen und Haushaltsstrom aus der "Regelleistung".
Ich Denke aber, das ihr ( du und deine Mutter) euch darüber unterhalten solltet wie ihr das regelt.

Du müsstest dich Arbeitssuchend und Arbeitslos melden, das ganze wird dann sowieso im rahmen der BG geregelt und das einzige was sich für dich wirklich ändert ist, das du dich Bewerben müsstest und eine Integrationsfachkraft dir erzählt was du zur Lehrstellensuche und zur Arbeitssuche zu tun hast. Eine Eingliederungsvereinbarung solltest du nicht einfach so Unterschreiben sondern eher zur durchsicht mitnehmen, das darf dir nicht verweigert werden da es sich um einen Vertrag handelt. Alles weitere sollte dir von denen eigentlich erklärt werden, scheue dich also nicht Fragen zu stellen (beim AMT) löcher diese Person und lass dir alles schriftlich geben.

Ach, bekommt deine Mutter das Harz 4 von der Stadt (optionskomune) oder vom Arbeitsamt, wäre nicht unwichtig weil da andere Instutitionen zuständig sind und ein wenig andere Rechtsansichten existieren ( obwohl das eigentlich nict sein sollte).

Hast du dir denn die PDF runtergeladen und schon mal gelesen? Würde auch schon ein paar wenige Fragen lösen.

Trotzdem Frag ruhig auch hier ;)

Gruß Ziggi
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