Hallo liebe Hartz IV-Gemeinde,
ich habe mal folgende Frage:
Ich habe jetzt ungefähr ein jahr Leistungen nach dem SGB II erhalten. In den letzten 3 Monaten habe ich auch noch Einkommen aus Selbsständigkeit (Gewerbe) gehabt. Ich will mich jetzt von Hartz IV verabschieden
(Ende November) und muss noch die Schlussrechnung mit der Arge machen. Jetzt habe ich aber noch 3 Rechnungen offen, die wahrscheinlich erst Anfang bis Mitte Dezember bezahlt werden. Muss ich dieses Einkommen auch noch in die Schlussrechnung mit einbeziehen? Normalerweise gilt ja das Zuflussprinzip, oder (Monat des Zuflusses)?
Danke und Gruß
Schlussrechnung nach Bezug von Leistungen/Selbsständigkeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hallo,
habe die gleiche Frage noch in einem anderen Forum gepostet.
Ganz interessant was hier dazu geantwortet wird:
http://hartz.info/index.php?topic=25288.0
habe die gleiche Frage noch in einem anderen Forum gepostet.
Ganz interessant was hier dazu geantwortet wird:
http://hartz.info/index.php?topic=25288.0