Schlussrechnung nach Bezug von Leistungen/Selbsständigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Social Welfare
Beiträge: 3
Registriert: 05.11.2010 12:06

Schlussrechnung nach Bezug von Leistungen/Selbsständigkeit

Beitrag von Social Welfare »

Hallo liebe Hartz IV-Gemeinde,
ich habe mal folgende Frage:

Ich habe jetzt ungefähr ein jahr Leistungen nach dem SGB II erhalten. In den letzten 3 Monaten habe ich auch noch Einkommen aus Selbsständigkeit (Gewerbe) gehabt. Ich will mich jetzt von Hartz IV verabschieden
(Ende November) und muss noch die Schlussrechnung mit der Arge machen. Jetzt habe ich aber noch 3 Rechnungen offen, die wahrscheinlich erst Anfang bis Mitte Dezember bezahlt werden. Muss ich dieses Einkommen auch noch in die Schlussrechnung mit einbeziehen? Normalerweise gilt ja das Zuflussprinzip, oder (Monat des Zuflusses)?

Danke und Gruß
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Social Welfare

Einkommen nach Abschluss des Monats in dem Leistungen fliessen fallen nicht unter das Zuflussprinzip.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Social Welfare
Beiträge: 3
Registriert: 05.11.2010 12:06

Beitrag von Social Welfare »

Hallo,

ich habe gelesen, dass man noch für den kompletten Bewilligungszeitraum
abrechnen muss (bei mir bis Februar 2011) für den die vorläufige EKS gemacht wurde. Stimmt das?

Gruß
Social Welfare
Beiträge: 3
Registriert: 05.11.2010 12:06

Beitrag von Social Welfare »

Hallo,
habe die gleiche Frage noch in einem anderen Forum gepostet.
Ganz interessant was hier dazu geantwortet wird:

http://hartz.info/index.php?topic=25288.0
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