Arbeitslos melden oder weiter Schüler bleiben?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Arbeitslos melden oder weiter Schüler bleiben?
Moin Leute,
kurz zu meiner Person :
bin 20 Jahre alt, hab 2005 mein Abitur (Hochschulreife) gemacht & leb momentan noch bei meinen Eltern. (4 Personenhaushalt, inclusive von mir)
Da ich mich versäumt hab im letzten Jahr zu bewerben, weil eigentlich fest stand, dass ich Studieren gehe, hab ich für das Jahr 2005 später leider keine Ausbildung mehr bekommen. Folglich um halt nicht "NICHTS"-zutun, hab ich dann soeine Art Netzwerk-Forbildung an unserer Schule angefangen, die jetzt am 07.02.2006 endete.
Nun steh ich vor der Entscheidung :
1. weiter Schüler bleiben, und wieder eine Schulung machen, was mich im prinzip aber auch irgendwo langweilt, weil ich das was dort vermittelt wird bereits weiss.
2.mich Arbeitslos melden! Wenn ich dies tun würde, hätte ich dazu ein paar Fragen :
=> - Meine Mutter bekommt nichts vom Staat, mein Vater ist seit dem 01.11.2005 leider Arbeitslos, da seine Firma bei der er gearbeitet hat insolvenz beantragt hat. Wenn ich mich nun auch Arbeitslos melden würde, wieviel Geld würde ich dann ca. vom Staat bekommen ? Käme zu diesem Geld noch das Kindergeld ? - sprich : ALG II + Kindergeld ? Würde meinem Vater etwas von seinem ALG abgezogen werden durch meine Arbeitslosengeld?? ...
Vielen Vielen dank im vorraus, weiss echt nicht weiter, kenn niemanden der mir da Helfen könnte, und zum Amt will ich nicht unbedingt gehen, weil ich kann denen ja kaum sagen das ich noch Schüler bleiben kann wenn ich es will ...
kurz zu meiner Person :
bin 20 Jahre alt, hab 2005 mein Abitur (Hochschulreife) gemacht & leb momentan noch bei meinen Eltern. (4 Personenhaushalt, inclusive von mir)
Da ich mich versäumt hab im letzten Jahr zu bewerben, weil eigentlich fest stand, dass ich Studieren gehe, hab ich für das Jahr 2005 später leider keine Ausbildung mehr bekommen. Folglich um halt nicht "NICHTS"-zutun, hab ich dann soeine Art Netzwerk-Forbildung an unserer Schule angefangen, die jetzt am 07.02.2006 endete.
Nun steh ich vor der Entscheidung :
1. weiter Schüler bleiben, und wieder eine Schulung machen, was mich im prinzip aber auch irgendwo langweilt, weil ich das was dort vermittelt wird bereits weiss.
2.mich Arbeitslos melden! Wenn ich dies tun würde, hätte ich dazu ein paar Fragen :
=> - Meine Mutter bekommt nichts vom Staat, mein Vater ist seit dem 01.11.2005 leider Arbeitslos, da seine Firma bei der er gearbeitet hat insolvenz beantragt hat. Wenn ich mich nun auch Arbeitslos melden würde, wieviel Geld würde ich dann ca. vom Staat bekommen ? Käme zu diesem Geld noch das Kindergeld ? - sprich : ALG II + Kindergeld ? Würde meinem Vater etwas von seinem ALG abgezogen werden durch meine Arbeitslosengeld?? ...
Vielen Vielen dank im vorraus, weiss echt nicht weiter, kenn niemanden der mir da Helfen könnte, und zum Amt will ich nicht unbedingt gehen, weil ich kann denen ja kaum sagen das ich noch Schüler bleiben kann wenn ich es will ...
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Gast
Das kannst Du hier ungefähr ausrechnen:
http://www.geldsparen.de/content/finanz ... pensub=960
http://www.geldsparen.de/content/finanz ... pensub=960
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Gast
Sry, hatte die Tage keine möglichkeit Online zu kommen.
Mein Vater bekommt aber Arbeitslosengeld 1 ...also der hatte ja vor kurzem noch ne Arbeitsstelle, mir wurde gesagt das das den nichts mit ALG-2 zutun hat, stimmt das ? ...sprich : wenn mein Vater beispielsweiseam 1.1.2006 gekündigt worden wäre, könnte er bis zum 1.1.2007 ALG-1 bekommen, das ihm nach seinem früheren einkommen berechnet worden würde. Erst nach diesem einem Jahr, würde er sozusagen eine klasse tiefer rutschen und dann als ALG-2 gelten ....hab ich das so richtig interpretiert ???
Mein Vater bekommt aber Arbeitslosengeld 1 ...also der hatte ja vor kurzem noch ne Arbeitsstelle, mir wurde gesagt das das den nichts mit ALG-2 zutun hat, stimmt das ? ...sprich : wenn mein Vater beispielsweiseam 1.1.2006 gekündigt worden wäre, könnte er bis zum 1.1.2007 ALG-1 bekommen, das ihm nach seinem früheren einkommen berechnet worden würde. Erst nach diesem einem Jahr, würde er sozusagen eine klasse tiefer rutschen und dann als ALG-2 gelten ....hab ich das so richtig interpretiert ???
Es kommt drauf an , wie alt dein Vater ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Wer sich vom 1. Februar an arbeitslos meldet und älter als 55 Jahre ist, bekommt maximal noch 18 Monate Arbeitslosengeld. Bislang lag die Höchstdauer bei 32 Monaten. Bei Arbeitslosen bis 55 Jahren wird die Bezugsdauer auf höchstens ein Jahr verkürzt.Darum wollte ich wissen wie alt er ist.
Außerdem werden zum 1. Februar die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen verschärft. Nur wer innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bislang betrug dieser Zeitraum drei Jahre. Die Neuregelung trifft vor allem Menschen mit unregelmäßigen Beschäftigungszeiten. Sie müssen damit rechnen, daß sie unter Umständen kein Geld bekommen, auch wenn sie viele Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
In diesem Zusammenhang werden auch die Sonderregelungen für Saisonarbeiter sowie Wehr- und Zivildienstleistende abgeschafft. Sie hattten bisher schon nach sechsmonatiger Versicherungszeit Anspruchauf Arbeitslosengeld. Künftig gilt auch für sie, daß sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate eingezahlt haben müssen. Außerdem haben alle Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Schüler und Studenten, die bislang nicht dem Kreis der Arbeitnehmer zugeordnet wurden eine generelle Versicherungspflicht.
Zugleich wird der sogenannte Bestandsschutz verkürzt. Dieser regelt, daß sich das Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die verschiedene Jobs hatten, sich an dem jeweils höheren Verdienst orientiert. Maßgeblich für die Berechnung waren bislang die letzten drei Jahre; künftig werden nur noch die letzten zwei Jahre berücksichtigt.
Außerdem werden zum 1. Februar die Voraussetzungen für den Bezug der Leistungen verschärft. Nur wer innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bislang betrug dieser Zeitraum drei Jahre. Die Neuregelung trifft vor allem Menschen mit unregelmäßigen Beschäftigungszeiten. Sie müssen damit rechnen, daß sie unter Umständen kein Geld bekommen, auch wenn sie viele Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
In diesem Zusammenhang werden auch die Sonderregelungen für Saisonarbeiter sowie Wehr- und Zivildienstleistende abgeschafft. Sie hattten bisher schon nach sechsmonatiger Versicherungszeit Anspruchauf Arbeitslosengeld. Künftig gilt auch für sie, daß sie in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate eingezahlt haben müssen. Außerdem haben alle Wehr- und Zivildienstleistenden sowie Schüler und Studenten, die bislang nicht dem Kreis der Arbeitnehmer zugeordnet wurden eine generelle Versicherungspflicht.
Zugleich wird der sogenannte Bestandsschutz verkürzt. Dieser regelt, daß sich das Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer, die verschiedene Jobs hatten, sich an dem jeweils höheren Verdienst orientiert. Maßgeblich für die Berechnung waren bislang die letzten drei Jahre; künftig werden nur noch die letzten zwei Jahre berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ok danke "DjTermi" bin nun einiges schlauer
...jedoch weiss ich noch immer nicht ob meinem Vater damit schaden würde wenn ich mich arbeitslos melden würde. Wenn mein Vater angenommen 1000 EUro bekommen würde vorher, und nach meinem anmelden die 1000 euro auf = 700 Vater und 300 Ich....aufgeteil werden würden, hätte es sein kein sinn, da es ja nochimmer 1000 euro im endeffekt wären ...darum frag ich.
Man Vater hat definitiv dieses Abeitslosengeld 1, der ist "erst" seit 1. Novemver 2005 Arbeitslos, also noch kein ganzes Jahr. (ist aber intensiv auf arbeitssuche!) ... => und wird halt dieses jahr im August 45 Jahr alt :>
Man Vater hat definitiv dieses Abeitslosengeld 1, der ist "erst" seit 1. Novemver 2005 Arbeitslos, also noch kein ganzes Jahr. (ist aber intensiv auf arbeitssuche!) ... => und wird halt dieses jahr im August 45 Jahr alt :>