Hallo...folgendes Problem.
Meine Freundin und ich leben seit ungefähr 3 Jahren in einer Bedarfgemeinschaft.
Ich bin arbeitslos und meine Freundin Ihr Gehalt hat man bei mir mit angerechnet.
Meine Freundin bekommt ca. 930 netto,und Ich bekomme 300 euro vom Amt.
Davon haben wir auch alles bezahlen können.
Nun ist am 3.12.05 unser Kind zur Welt gekommen.
Ich habe eine veränderungmittelung abgegeben,aber bisher is nichts passiert.
Meine Frage, Nun da meine freundin 1 Jahr Erziehungurlaub nimmt,fällt nun Ihr Gehalt weg?
Ich bekomme noch die 300 . Meine Frage,muss meine Freundin sich jetzt arbeitlos melden?
Was muss beim Amt eingereicht werden? Habe jetzt nur die 300 euro.Was muss Ich machen,hatte jemand die selbe Situation? hoffe Ihr könnt mir helfen..
ALg2 und erziehungsurlaub
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo sleipnir
Frag beim Amt nach was aus der Veränderungsmeldung geworden ist.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid ist Deine Freundin da mit aufgelistet als Haushaltsmitglied. Wenn Ihr ein gemeinsames Kind habt geltet Ihr als eheähnliche Gemeinschaft.
Während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) ist die Krankenkasse für den Lebensunterhalt der Mutter zuständig.
Während des Erziehungsjahres bekommt sie kein Gehalt sondern Erziehungsgeld, was nicht als Einkommen bei Alg 2 mitgerechnet wird.
Nach meinem Kenntnissstand wird Euer Bedarf nach der Änderungsmitteilung neu berechnet, das Kindergeld wird als Einkommen gezählt.
Wenn Du bisher noch nichts vom Amt gehört hast ist dort wahrscheinlich alles in Bearbeitung, frag aber auf jeden Fall nach.
Habt Ihr dem Amt schon die Geburtsurkunde (Kopie) geschickt? Fehlen noch Unterlagen?
Ich wünsche Euch Alles Gute
Gruß
Frag beim Amt nach was aus der Veränderungsmeldung geworden ist.
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid ist Deine Freundin da mit aufgelistet als Haushaltsmitglied. Wenn Ihr ein gemeinsames Kind habt geltet Ihr als eheähnliche Gemeinschaft.
Während der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung) ist die Krankenkasse für den Lebensunterhalt der Mutter zuständig.
Während des Erziehungsjahres bekommt sie kein Gehalt sondern Erziehungsgeld, was nicht als Einkommen bei Alg 2 mitgerechnet wird.
Nach meinem Kenntnissstand wird Euer Bedarf nach der Änderungsmitteilung neu berechnet, das Kindergeld wird als Einkommen gezählt.
Wenn Du bisher noch nichts vom Amt gehört hast ist dort wahrscheinlich alles in Bearbeitung, frag aber auf jeden Fall nach.
Habt Ihr dem Amt schon die Geburtsurkunde (Kopie) geschickt? Fehlen noch Unterlagen?
Ich wünsche Euch Alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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