Hallo,
ich habe eine Frage. Ich wohnen zurzeit mit meiner Freundin zusammen, möchte aber ausziehen. Habe auch schon eine Wohnung. Mir sind die m² und die höchst Miete bekannt. Aber ich habe keine Ahnung von dem ablauf, wenn ich nun ausziehe.
Nun meine Frage / Fragen
Muss ich bevor ich den Mietvertrag unterschreibe, ihn dem Amt vorlegen?
Muss ich vorher anmelden, dass ich aus-umziehen möchte?
Gibt es irgendwelche förmlichkeiten, die ich einhalten muss? Da ich ja zurzeit eine BG mit meiner Freundin bilde und sie arbeitet?
Muss ein neuer antrag gestellt werden da es ja veränderungen gibt?
Also wie ihr seht habe ich keine Ahnung von dem ganzen ablauf. Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte.
Ablauf beim umziehen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Fasor,
da du in einer BG lebst und sich hierdurch eine veränderung ergibt solltest du die ARGE schon involvieren.
Gut, zunächst solltest du dir bei der zuständigen ARGE "erlaubniss" zum Auszug geben lassen, das geschieht durch abgabe einer sogenannten Vermietbescheinigung/Mietangebot (Ausgefüllt vom Vermieter) welches du als vordruck beim Amt bekommen solltest.
Nun ist dieses schriftstück, mit der bitte der erlaubniss Umzuziehen (Antrag), bei der zuuständigen SB abzugeben/einzureichen und abzuwarten wie entschieden wird.
Bei dem Antrag sollte eine begründung des Umzugwunsches beigelegt sein, da ansonsten zu befürchten ist das eine ablehnung kommt.
Sollte es nicht mehr auszuhalten sein ( im jetzigen Zuhause) kannst du natürlich mit dem vorbereiteten Mietvertrag ( nur nicht Unterschrieben) bei der ARGE auftauchen, deine Situation schildern und um baldige/sofortige bescheidung bitten, wenn man dir die Anmietung bewilligt solltest du dir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen und einen Antrag auf Kautionsdarlehn stellen.
So nun hättest du das wichtigste hinter dir.
Da man jedoch nicht ohne irgendwass Umziehen kann, kannst du auch einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen und gleichzeitig ( falls erforderlich) Renovierungskosten beantragen.
All diese Anträge kannst du selber formulieren oder Mündlich abgeben un um schriftlichen Bescheid bitten. Da Beweise immer gut sind, solltest du jemanden als Zeugen dabei haqben oder dir ein Protokoll des Besuches aushändigen lassen.
Wenn all das erledigt ist und dann noch Mobiliar ( Küche oder so) Fehlt, kannst du da auch einen Antrag stellen.
OK, das wichtigste im ablauf habe ich dir nun erklärt, was jedoch nicht heissen muß das die Wohnung die du dir ausgesucht hast auch bewilligt wird.
Gruß und viel Glück
Ziggi
da du in einer BG lebst und sich hierdurch eine veränderung ergibt solltest du die ARGE schon involvieren.
Gut, zunächst solltest du dir bei der zuständigen ARGE "erlaubniss" zum Auszug geben lassen, das geschieht durch abgabe einer sogenannten Vermietbescheinigung/Mietangebot (Ausgefüllt vom Vermieter) welches du als vordruck beim Amt bekommen solltest.
Nun ist dieses schriftstück, mit der bitte der erlaubniss Umzuziehen (Antrag), bei der zuuständigen SB abzugeben/einzureichen und abzuwarten wie entschieden wird.
Bei dem Antrag sollte eine begründung des Umzugwunsches beigelegt sein, da ansonsten zu befürchten ist das eine ablehnung kommt.
Sollte es nicht mehr auszuhalten sein ( im jetzigen Zuhause) kannst du natürlich mit dem vorbereiteten Mietvertrag ( nur nicht Unterschrieben) bei der ARGE auftauchen, deine Situation schildern und um baldige/sofortige bescheidung bitten, wenn man dir die Anmietung bewilligt solltest du dir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen und einen Antrag auf Kautionsdarlehn stellen.
So nun hättest du das wichtigste hinter dir.
Da man jedoch nicht ohne irgendwass Umziehen kann, kannst du auch einen Antrag auf Umzugsbeihilfe stellen und gleichzeitig ( falls erforderlich) Renovierungskosten beantragen.
All diese Anträge kannst du selber formulieren oder Mündlich abgeben un um schriftlichen Bescheid bitten. Da Beweise immer gut sind, solltest du jemanden als Zeugen dabei haqben oder dir ein Protokoll des Besuches aushändigen lassen.
Wenn all das erledigt ist und dann noch Mobiliar ( Küche oder so) Fehlt, kannst du da auch einen Antrag stellen.
OK, das wichtigste im ablauf habe ich dir nun erklärt, was jedoch nicht heissen muß das die Wohnung die du dir ausgesucht hast auch bewilligt wird.
Gruß und viel Glück
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Alles was der Staat dir giebt,
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