Wenn nach Widerspruch keine Antwort von der ARGE kommt...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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impello
Beiträge: 24
Registriert: 17.08.2010 12:08

Wenn nach Widerspruch keine Antwort von der ARGE kommt...

Beitrag von impello »

...kann ich noch einmal auf die Arge zugehen um sie wegen Unterlassung der Erledigung des Widerspruchs wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung zu mahnen.

Hintergrund:
Habe vor einem Monat einen Widersruch wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung an die ARGE gesendet. Der Bearbeitungsmonat mit Angabe des letzten Tages ist verstrichen und ich wollte die ARGE anmahnen auf Nichterledigung eines Widerspruches.

Muss ich mich nach einem bestimmten Paragraphen richten?

Gibt es eine schon festgelegte Wortwahl, die angemessen ist (Musterbrief)?

Habe im Internet nichts gefunden.

Sollte die Mahnung keine Auswirkung zeigen, kann ich mich an das Sozialgericht wenden... :-!

Danke für eure Hilfe.

VG Impello
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo impello

Bearbeitungszeit für einen Widerspruch sind 3 Monate, danach kannst Du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht machen.

Empfehlenswert ist eine Nachfrage bei ARGE mit dem Hinweis was nach 3 Monaten ab Widerspruchsdatum von Dir in die Wege geleitet wird.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Impello,

da kann ich Melinde nur beipflichten.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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