...kann ich noch einmal auf die Arge zugehen um sie wegen Unterlassung der Erledigung des Widerspruchs wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung zu mahnen.
Hintergrund:
Habe vor einem Monat einen Widersruch wegen fehlerhafter Leistungsabrechnung an die ARGE gesendet. Der Bearbeitungsmonat mit Angabe des letzten Tages ist verstrichen und ich wollte die ARGE anmahnen auf Nichterledigung eines Widerspruches.
Muss ich mich nach einem bestimmten Paragraphen richten?
Gibt es eine schon festgelegte Wortwahl, die angemessen ist (Musterbrief)?
Habe im Internet nichts gefunden.
Sollte die Mahnung keine Auswirkung zeigen, kann ich mich an das Sozialgericht wenden... :-!
Danke für eure Hilfe.
VG Impello
Wenn nach Widerspruch keine Antwort von der ARGE kommt...
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo impello
Bearbeitungszeit für einen Widerspruch sind 3 Monate, danach kannst Du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht machen.
Empfehlenswert ist eine Nachfrage bei ARGE mit dem Hinweis was nach 3 Monaten ab Widerspruchsdatum von Dir in die Wege geleitet wird.
Gruss
Bearbeitungszeit für einen Widerspruch sind 3 Monate, danach kannst Du Untätigkeitsklage beim Sozialgericht machen.
Empfehlenswert ist eine Nachfrage bei ARGE mit dem Hinweis was nach 3 Monaten ab Widerspruchsdatum von Dir in die Wege geleitet wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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