Rückkehr aus dem europäischen Ausland

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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DRF
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Rückkehr aus dem europäischen Ausland

Beitrag von DRF »

Guten Tag, ich lebe seit 17 Jahren in Frankreich, bin Deutscher mit dt. Paß, 50 Jahre alt und habe seit meinem Umzug so ein wenig den "Anschluß" verpaßt, was Hartz 4, Wohngeld, ARGE und andere Regeln angeht. Ich möchte nächstes Jahr - 2011 - nach Deutschland zurückkehren. Welchen Weg muß ich da bestreiten um Whg. und Arbeit zu finden, bzw. eine finanzielle Hilfe während der Übergangszeit.
Ich hatte hier eine Firma, die ich im April geschlossen habe und bin seither ohne Arbeit. Besonders interessieren würde mich der Raum Düsseldorf, weil ich dort gelebt habe. Danke für jede Auskunft. mfg

PS:
Was ich bisher getan habe:
eine Anfrage bei der Stadt D´dorf ob ich schon von hier aus einen WBS beantragen kann - was ich genau wissen möchte ist eine Aufstellung 1. hierhin gehen und dies und das beantragen, 2. hierhin gehen und das beantragen, etc. Wie ist der Weg in meinem Fall?
Erst mal bei Bekannten/Eltern wohnen, oder direkt selber eine Wohnung anmieten?
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo DRF,

das was du wissen möchtest ist nicht gerade einfach zu erklären, hierzu müsstest du etwas mehr preis geben.

Aber wenn du genug Geld hast, kannst du eine Wohnung anmieten und dann alle Anträge stellen, beim Anmieten der Wohnung solltest du die Miete im rahmen der Örtlichen richtlinien halten, da schau malhierund hierrein. Antrag auf ALG2 solltest du evtl. schon vorab Leistungen proforma formlos Beantragen. :?: oder über die Deutsche Botschaft diese Leistungen ( ALG2 oder Sozialhilfe ) beantragen wegen des rückzugs in die BRD.

Wohnungsberechtigungsschein? weiß leider nicht wie da in D-dorf die Sache gehandhabt wird aber wenn deine Wohnung etwas zu Teuer ist, sollte das für etwa ein halbes Jahr komplett gezahlt werden. Dafür bekommst du dann eine Umzugsaufforderung.

Das ab 2011 gültige SGB2 hat Melinde mal reingestellt ( ist eine gegenüberstellung ALT/NEU), hier zu Lesen.
Da kannst du dich am besten gleich mit vertraut machen.

Wie schaut es denn aus, hast du wenigstens Mobilar? Wenn du ne eigene Firma hattest solltest du ja evtl. noch verschiedenes haben und du musst ja nicht alles auf oder abgeben, es gibt ja Gott sei Dank noch sogenannte Freiberäge die jeder H4ler hat.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
DRF
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Beitrag von DRF »

Ziggi hat geschrieben:Hallo DRF,

das was du wissen möchtest ist nicht gerade einfach zu erklären, hierzu müsstest du etwas mehr preis geben.

Aber wenn du genug Geld hast, kannst du eine Wohnung anmieten und dann alle Anträge stellen, beim Anmieten der Wohnung solltest du die Miete im rahmen der Örtlichen richtlinien halten, da schau malhierund hierrein. Antrag auf ALG2 solltest du evtl. schon vorab Leistungen proforma formlos Beantragen. :?: oder über die Deutsche Botschaft diese Leistungen ( ALG2 oder Sozialhilfe ) beantragen wegen des rückzugs in die BRD.

Wohnungsberechtigungsschein? weiß leider nicht wie da in D-dorf die Sache gehandhabt wird aber wenn deine Wohnung etwas zu Teuer ist, sollte das für etwa ein halbes Jahr komplett gezahlt werden. Dafür bekommst du dann eine Umzugsaufforderung.

Das ab 2011 gültige SGB2 hat Melinde mal reingestellt ( ist eine gegenüberstellung ALT/NEU), hier zu Lesen.
Da kannst du dich am besten gleich mit vertraut machen.

Wie schaut es denn aus, hast du wenigstens Mobilar? Wenn du ne eigene Firma hattest solltest du ja evtl. noch verschiedenes haben und du musst ja nicht alles auf oder abgeben, es gibt ja Gott sei Dank noch sogenannte Freiberäge die jeder H4ler hat.

Gruß Ziggi
Hallo Ziggi,
das war ja schon einmal ein sehr interessanter Anfang mit deinen Antworten.. ich werde sie einmal in Ruhe abarbeiten. Das mit der Botschaft ist mir noch nicht in den Sinn gekommen. Stimmt - kümmern die sich um solche Angelegenheiten?

Das mit dem Umzugsgut ist nett gemeint, aber ich habe diesen Fehler einmal gemacht - kostet jede Menge Geld und im Endeffekt hätte ich mir besser alles neu gekauft als den alten Kram mitzuschleppen und dafür viel Geld auszugeben. Ich wohne übrigens nicht auf dem franz. Festland sonder in einem franz. Überseedepartement. (deshalb der teure Transport-Preis) Wegen der Botschaftssache müßte ich dann mal die Nachbarinsel kontaktieren, hier haben wir keine dt. Botschaft mehr.

Vielen, vielen Dank - ich bin offen für weitere Ideen
mfg
DRF
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Beitrag von DRF »

Ziggi hat geschrieben:Hallo DRF,

das was du wissen möchtest ist nicht gerade einfach zu erklären, hierzu müsstest du etwas mehr preis geben.

Aber wenn du genug Geld hast, kannst du eine Wohnung anmieten und dann alle Anträge stellen, beim Anmieten der Wohnung solltest du die Miete im rahmen der Örtlichen richtlinien halten, da schau mal[url=http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 8.2009.pdf]

Gruß Ziggi
Also was ich als erstes rausgefunden habe - dank deines Links, Ziggi, ist... das ich die Wohnung nicht selber vor der Leistungsanerkennung anmieten sollte, wenn ich weiß das es dazu kommen wird (in meinem Falle war es ja absehbar - könnten die mir vorwerfen):

Voraussetzung für die Anerkennung der vorgenannten
Bruttokaltmieten ist, dass
- die Wohnung vor Eintritt in den Leistungsbezug aus eigenem Einkommen
und/oder Vermögen angemietet und finanziert wurde und
- bei Anmietung ein Leistungsbezug (Bezug von Transferleistungen nach dem
U SGB II/SGB XII U ) nicht absehbar war.
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Also was ich als erstes rausgefunden habe - dank deines Links, Ziggi, ist... das ich die Wohnung nicht selber vor der Leistungsanerkennung anmieten sollte, wenn ich weiß das es dazu kommen wird (in meinem Falle war es ja absehbar - könnten die mir vorwerfen):
Nunja, das kann man so oder so sehen, da du ja aus dem Ausland zurück in das Inland ziehst, konntest du das ja offiziell nicht unbedingt wissen.
Ok, deswegen hatte ich ja bereits geschrieben, das du dich an das dortige Konsulat der BRD wenden solltest, diese sind verpflichtet dir zu Helfen, auch bei einem Antrag nach SGB2 oder SGB12.

Du könntest evtl. mal in der ARGE zu D-dorf anrufen oder besser noch eine Anfrage über eMail an das BMAS senden, dort ist ein sogenanntes Bürgertelefon und auch die eMail Add um deine Anfrage schriftlich zu Stellen, wenn du dort darum bittest duir zu helfen, dann solltest du hilfreiche Antwort erhalten auf die du dich dann sogar beziehen kannst.

Hatte ja keiner behauptet das eion rückzug einfach wäre.

Kenne jedoch den einen oder die Andere, die beim Rückzug aus dem Ausland von dortaus eine WHG angemietet hatten und sich am Anreiosetag mit dem Amt in verbindung gesetzt hatten und alles bekommen hatten, ist halt von SB zu SB verschieden. Die gehen meist nicht davon aus, das du dich nach Jahren des Auslandsaufenthaltes in unserer Sozialgesetzgebung auskennst.

So nun zum abschluss noch Hilfe zur Selbsthilfe:
ARGE D-dorf
Kontakt (am besten und Preiwertesten via Fax oder eMail)Ager D-dorf


hoffe nun, das die zuständigen Damen uind Herren dir weiterhelfen können, auch mit der Frage wegen anmietung einer Wohnung und des "wo bitte kann ich bis zum finden und anmieten einer WHG wohnen?"

Lieben Gruß Ziggi
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Beitrag von DRF »

Ziggi hat geschrieben:
Also was ich als erstes rausgefunden habe - dank deines Links, Ziggi, ist... das ich die Wohnung nicht selber vor der Leistungsanerkennung anmieten sollte, wenn ich weiß das es dazu kommen wird (in meinem Falle war es ja absehbar - könnten die mir vorwerfen):
Nunja, das kann man so oder so sehen, da du ja aus dem Ausland zurück in das Inland ziehst, konntest du das ja offiziell nicht unbedingt wissen.
Ok, deswegen hatte ich ja bereits geschrieben, das du dich an das dortige Konsulat der BRD wenden solltest, diese sind verpflichtet dir zu Helfen, auch bei einem Antrag nach SGB2 oder SGB12.

Du könntest evtl. mal in der ARGE zu D-dorf anrufen oder besser noch eine Anfrage über eMail an das BMAS senden, dort ist ein sogenanntes Bürgertelefon und auch die eMail Add um deine Anfrage schriftlich zu Stellen, wenn du dort darum bittest duir zu helfen, dann solltest du hilfreiche Antwort erhalten auf die du dich dann sogar beziehen kannst.

Hatte ja keiner behauptet das eion rückzug einfach wäre.

Kenne jedoch den einen oder die Andere, die beim Rückzug aus dem Ausland von dortaus eine WHG angemietet hatten und sich am Anreiosetag mit dem Amt in verbindung gesetzt hatten und alles bekommen hatten, ist halt von SB zu SB verschieden. Die gehen meist nicht davon aus, das du dich nach Jahren des Auslandsaufenthaltes in unserer Sozialgesetzgebung auskennst.

So nun zum abschluss noch Hilfe zur Selbsthilfe:
ARGE D-dorf
Kontakt (am besten und Preiwertesten via Fax oder eMail)Ager D-dorf


hoffe nun, das die zuständigen Damen uind Herren dir weiterhelfen können, auch mit der Frage wegen anmietung einer Wohnung und des "wo bitte kann ich bis zum finden und anmieten einer WHG wohnen?"

Lieben Gruß Ziggi






Hallo Ziggi,

vielen Dank noch einmal für deine Mühen mit dem Schreiben.
Ich werde auch diese - deine - Ideen alle einmal abarbeiten.
Sollte ich dann noch Fragen haben, werde ich sie hier veröffentlichen.

mfg DRF

Wg. des WBS haben die mir schon geantwortet... siehe unten:

Zur Überprüfung ihres Anspruches bedarf eines formellen Antrages ,
einer Einkommenserklärung mit dem Nachweis aller Einkünfte ab 01.1.2009
laufend, einer aktuellen Meldebescheinigung , Kopie des
Personalausweises und dem Nacweis,wovon Sie in Deutschland
ihrenLebensunterhalt bestreiten werden.

Antragsunterlagen und Einkommenserklärung finden Sie im Internett unter
: www.duesseldorf.de
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo DRF

Die aktuellsten Infos zum Thema Angemessenheitsgrenze beim Wohnen findest Du bei Harald Thomé auf der Seite.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
DRF
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Beitrag von DRF »

Melinde hat geschrieben:Hallo DRF

Die aktuellsten Infos zum Thema Angemessenheitsgrenze beim Wohnen findest Du bei Harald Thomé auf der Seite.

Gruss
Vielen Dank Melinde,

ich mußte leider feststellen, das unter den verschiedenen Links von Dir oder Ziggi die Angaben nicht gleich sind, bzw. von z.B. verschiedenen Beträgen gesprochen wird - oder ich bin zu blöd zu lesen.. Aber das bekomme ich noch raus.
Die gesamten Texte über Gesetzesbeschlüsse sind natürlich ellenlang und manchmal fühle ich mich da etwas verloren, was denn nun in meinem "speziellen" Fall wirklich auf mich zutrifft. Aber ich komme da schon durch.

mfg DRF
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

ich mußte leider feststellen, das unter den verschiedenen Links von Dir oder Ziggi die Angaben nicht gleich sind, bzw. von z.B. verschiedenen Beträgen gesprochen wird - oder ich bin zu blöd zu lesen.. Aber das bekomme ich noch raus.
Mh,

eigentlich kann das nicht sein, denn der Link von Melinde zu Harald harald-thome enthält zwei mal D-dorf, die habe ich beide in den Link's aufgelistet, würde mich sehr wundern wenn die unterschiedlich sein sollten.


Eigentlich ist es einfach,
Rundverfügung 50 II 4 Unterkunft und Heizung
9. Mietrichtwerte im Überblick
9.1 Bestandswohnung
Personen Quadratmeter Mietrichtwert*
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
eine Person bis zu 45 qm 419 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
zwei Personen bis zu 60 qm 540 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
drei Personen bis zu 75 qm 653 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
vier Personen bis zu 90 qm 747 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
fünf Personen bis zu 105 qm 872 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
mehr als fünf zzgl. jeweils 15qm zzgl. 125 Euro
Personen pro Person pro Person
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
9.2 Neuanmietung
Personen Quadratmeter Mietrichtwert*
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
eine Person bis zu 45 qm 347 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
zwei Personen bis zu 60 qm 462 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
drei Personen bis zu 75 qm 578 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
vier Personen bis zu 90 qm 693 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
fünf Personen bis zu 105 qm 809 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
mehr als fünf zzgl. jeweils 15 zzgl. 116 Euro
Personen qm pro Person pro Person
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
9.3 Hilfen nach dem fünften bis neunten Kapitel SGB XII
Personen Quadratmeter Mietrichtwert*Quadratmeter
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
eine Person bis zu 45 qm 432 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
zwei Personen bis zu 60 qm 576 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
drei Personen bis zu 75 qm 720 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
vier Personen bis zu 90 qm 864 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
fünf Personen bis zu 105 qm 1.008 Euro
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
mehr als fünf zzgl. jeweils 15qm zzgl. 144 Euro
Personen pro Person pro Person*)
im Regelfall (vgl. Ausnahmen nach Ziffer 6: Barrierefreiheit, Einzelfall)
Seite - 31 - Stand 19.08.2009
____________________________________________________________________­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­____________________________________________________________________________
Hoffe dieser Auszug kann einigermassen zum verständniss beitragen.
Ist aus D-dorf Tabelle1 Seite 31.

Gruß Ziggi
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Beitrag von DRF »

Ziggi hat geschrieben:
ich mußte leider feststellen, das unter den verschiedenen Links von Dir oder Ziggi die Angaben nicht gleich sind, bzw. von z.B. verschiedenen Beträgen gesprochen wird - oder ich bin zu blöd zu lesen.. Aber das bekomme ich noch raus.
Mh,

eigentlich kann das nicht sein, denn der Link von Melinde zu Harald harald-thome enthält zwei mal D-dorf, die habe ich beide in den Link's aufgelistet, würde mich sehr wundern wenn die unterschiedlich sein sollten.


xxxx

Hoffe dieser Auszug kann einigermassen zum verständniss beitragen.
Ist aus D-dorf Tabelle1 Seite 31.

Gruß Ziggi
......................................................................................................

Hallo Ziggi,

ich bin bei meinen Recherchen irgendwo einmal auf 7€... und einmal auf 9€ .. für die Miete gestoßen, aber das hat sich jetzt augeklärt.
Vielen Dank ncoh einmal - bitte mache deine Rechnung nicht zu hoch für die Auskünfte!!

mfg DRF
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

:D
bitte mache deine Rechnung nicht zu hoch für die Auskünfte!!


erwarte nur, das auch du Hilfst wenn du jemand siehst der Hilfe braucht, so wie es Dir möglich ist.


Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Beitrag von DRF »

Ziggi hat geschrieben::D
bitte mache deine Rechnung nicht zu hoch für die Auskünfte!!


erwarte nur, das auch du Hilfst wenn du jemand siehst der Hilfe braucht, so wie es Dir möglich ist.


Gruß Ziggi


Hallo Ziggi,

sofern dies meine Kompetenzen nicht überschreitet... denke ich mal ist das normal zu helfen. Die ganze Geschichte hier ist für einen "Externen" nicht so einfach zu verstehen. Deshalb bin ich froh ein paar Ideen und Anregungen von euch bekommen zu haben.
Vielen Dank nochmal - ich habe schon einiges angeleiert und bin gespannt was jetzt passiert. (z.B. ARGE Düsseldorf) - vor einer Woche wußte ich noch nicht mal was ARGE bedeutet...
Ein Arbeitsangebot habe ich auch (Bekannter) , allerdings in einer ganz anderen Gegend Deutschlands ... leider..

mfg DRF
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Nu hab ich aber ma ne Frage....

Was ist denn dein Tätigkeitsfeld? Wenn du es nicht schreiben möchtest, iss auch nicht schlimm.


LG Ziggi

PS.: Bin Froh das du Helfen auch als Selbstverständlilch ansiehst. :P :roll:
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Beitrag von DRF »

Ziggi hat geschrieben:Nu hab ich aber ma ne Frage....

Was ist denn dein Tätigkeitsfeld? Wenn du es nicht schreiben möchtest, iss auch nicht schlimm.


LG Ziggi

PS.: Bin Froh das du Helfen auch als Selbstverständlilch ansiehst. :P :roll:
Hallo Ziggi,

Die Antwort schicke ich dir als PN - wenn ich das denn hinbekomme.

mfg Dino
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