Antrag noch nicht bearbeitet, kein vorschuss?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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gonzolinchen
Beiträge: 2
Registriert: 08.10.2010 23:47

Antrag noch nicht bearbeitet, kein vorschuss?

Beitrag von gonzolinchen »

Hallo Ihr Lieben!

Wir haben zur Zeit ein Problem, bei dem ich mir keinen Rat weiß!

Mein Sohn (22, allein lebend) bezieht (nach Hartz IV) seit kurzem BAB von 449.- € durch eine berufsfördernde Maßnahme, darin ist ein winziger Mietzuschuss enthalten, daraufhin ist er letzten Monat zur Arge um einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Wohn/Heizkosten zu stellen.
Sie haben den Antrag angenommen, mit dem Hinweis, ihm stände Kindergeld zu, das solle er beantragen. Der Antrag auf KG ist am 2.10. per Einschreiben raus, er wollte letzte Woche einen Vorschuss beantragen, wurde abgelehnt, erst wenn die Mietbescheinigung vom Vermieter und der Nachweis der FK zwecks Eingang des Antrags vorliegt, gäbe es Geld! Die Mietbescheinigung ist da, vom KG natürlich noch nichts!

Die Sache ist so:Von den 449.- € BAB ging am 1.10. die Miete, Strom, Telefon/Internetflatrate ab, d.h. er hat keinen Cent für Lebensmittel und natürlich Hunger! Der Bub ist jeden Tag von 6:00 bis 18:05 in der Stadt unterwegs, Schule und Betrieb im Wechsel, da muss man doch essen...

Ich helfe natürlich mit Essen, aber ich hab selbst so wenig, für 2 Personen reicht es nicht, es ist zum verrückt werden! Da meine Wohnung zu "teuer" ist, muss ich 70.- € von dem bisschen Geld drauflegen, es gibt hier keine billigeren! DasGeld fehlt natürlich!

Der Regelsatz mit Miete liegt bei uns hier bei 639.- € für Alleinstehende

Heute war er wieder dort wegen Vorschuss, da ja nun die verlangte Bescheinigung vorliegt und der KG-Antrag weg ist! Wieder wurde abgelehnt! Er fragte die SB ob sie bei der FK anrufen würde und sich von denen den Eingang des Antrags faxen lassen würde, daraufhin wurde ihm schnippisch erklärt, man nehme von ihm keine Befehle entgegen, außerdem sei dass eine andere Behörde, da ginge so nicht! Und man wisse nicht, ob er überhaupt einen Anspruch auf Geld hätte, da wäre eine sehr komplizierte Berechnung! ???? Was ist denn da so kompliziert? Den Anspruch sieht man doch schon, wenn man sich den BAB Bescheid ankuckt und wieviel KG es gibt wissen die doch!

Außerdem sei er kein Hartzempfänger mehr und hätte keinen Anspruch auf Vorschuss, nicht in bar und nicht als Scheck! Die Aufstocker sind ja auch zunächst keine Hartzempfänger, das wird man doch erst! Hat er wirklich keinen Anspruch auf Vorschuss? Ist doch nicht seine Schuld dass die Anträge solange brauchen!
:evil:
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Dein Sohn sollte den Antrag auf vorläufige Vorschusszahlung nach § 42 SGB I stellen, eine ablahnung wegen fehlenderUnterlagen? kann sein aber da sollte er darauf verweisen, das der Vorschuss sowieso zurückzahlbar sei, sofern zu unrecht gezahlt und das dann wohl als Begründung nicht korrekt sei.

Manchmal sind auch Vorgesetzte die richtigen ansprechpartner, manchmal ist es sinnvoll sich an einen "Hilfeverein" oder Anwalt zu wenden, mal hierschauen.

Viel Glück Gruß und schönes WE
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
gonzolinchen
Beiträge: 2
Registriert: 08.10.2010 23:47

Beitrag von gonzolinchen »

Danke schön!

Die Unterlagen sind ja alle da, bis auf den Bescheid der FK! Deswegen sollte die SB dort anrufen und sich eine Antragseingangsbestätigung faxen lassen, das macht sie ja nicht!

Und sie würden keinen Vorschuss auf KG zahlen, sowas gäb es nicht! Das stimmt aber nicht, bei mir wurde es damals auch gemacht, als der Antrag auf KG so lange brauchte, die haben sogar für mich dort angerufen!

Der Vorgesetzte, Dienststellenleiter, sagte nur, man soll nicht alles glauben, was im Internet gesagt wird. Mein Sohn sagt, er habe das Gefühl gegen eine Wand zu reden! Man würde ihn verstehen, ja, aber er müsse die Arge auch verstehen, sie wüssten nicht ob er überhaupt Anspruch hat! Aber ich denke, das ist doch offensichtlich!

Jetzt will er am Dienstag nochmal hingehen, tut sich nix, gehen wir am Freitag zum Rechtspfleger, mal sehen, was der dazu meint....

Mein Sohn war schonmal beim Anwalt wegen der Mietkaution, die sie 1. nicht zahlen wollten und 2. ihm jeden Monat in Raten abziehen wollten. Der Anwalt hatte die Arge angeschrieben und 2 Tage später hatte mein Sohn seine Kaution! Aber nur 2 der geforderten 3 Monatsmieten hat er erhalten, für die dritte musste er seinen Computer verkaufen!

Wenn nix geht, müssen wir wohl wieder den Anwalt einschalten, aber das dauert alles so lange! Bis dahin ist er verhungert! Ich hab ihm heute morgen ein bisschen Geld gegeben, ich kann doch mein Kind nicht hungern lassen, ich spar das an mir ein, anders geht's momentan nicht!

Ich dachte immer, in diesem Land darf man niemand hungern lassen....

Seinen Vater brauche ich gar nicht fragen, er ist wohlhabend und hat ein riesiges Haus von 400qm Wohnfläche, aber er interessiert sich nur noch für seine neue Frau und die neuen Kinder, "Ihm wäre es egal, ob der was zu fressen hat", hat dieser Unmensch wortwörtlich zu mir gesagt....
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Mh, sofern es der Vater deines Kindes ist, kann der Junge den Unterhalt bis zum ende der ersten Ausbildung beim Vater einklagen( soweit mir bekannt ist auch rückwirkend, solange er nicht schon welchen gezahlt hatte) , das Heutige Recht steht, meines wissenstandes nach, auf der seite der Erstgeborenen Kinder und nicht auf denen der letz geborenen.

Ist ja schlimm wenn ein Vater nicht zwischen Kind und Verflossenen unterscheiden kann, ein bekannter sagte mal sehr waise Worte in diesem zusammenhang( mehrere Kinder von verschiedenen Frauen) "meine Frauen kann ich wechseln aber meine Kinder werden mein Leben lang meine Kinder bleiben!" sollte der Vater deines Jungen sich ma ne scheibe von abschneiden.

Ich dachte immer, in diesem Land darf man niemand hungern lassen....
leider ist nicht immer Sozial drinne wo Sozial drauf steht, in unserem Land kann man sehr wohl Verhungern nur es wird geschikt nach aussen vertuscht.

LG Ziggi
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