angemessene Wohnung ist grösser

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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joussa02
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angemessene Wohnung ist grösser

Beitrag von joussa02 »

hallo,
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.

ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ein Umzug muss mit der Arbeitsgemeinschaft abgestimmt werden. Vorab einige wichtige Hinweise.

1.)Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind.Ob der Umzugsgrund anzuerkennen ist, wird im Einzelfall entschieden.

2.)Angemessene Unterkunftskosten.
Die Wohnflächenobergrenze beträgt für 1 Person (Alleinstehende) höchstens 45 qm, zuzüglich15 qm für jede weiter im Haushalt lebende Person.

Diese DATEN sind für DUSIBURG !!!

Personen QM Grundmiete Höchstgrenze Nebenkosten

1 45 177,30 Euro 257,85€ 80,55€
2 60 236,40 Euro 343,80€ 107,40€
3 75 295,50 Euro 429,75€ 134,25€
4 90 354,60 Euro 515,70€ 161.10€
5 105 413,70 Euro 601,65€ 187,95€
6 120 472,80 Euro 687,60€ 214,80€


Dazu werden die Heizkosten in angemessener Höhe übernommen !!


Wenn Die Wohnung zu gross ist, wird die Wohnung nicht genehmigt und somit wird auch keine Kaution evtl. bezahlt.
Tipp: Zur ARGE hin, und fragen ob man vielleicht was machen kann.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Re: dringend Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1

Beitrag von Gast »

joussa02 hat geschrieben:hallo,
für ich wohne in Wuppertal,
darf die angemessene Wohnung 2 meter grösser sein.
für 3 personen ist eine 75 qm Wohnung angemessen, ich habe eine billige 77 qm 3 Zimmer- wohnung gefunden.

ist das angemessene obwohl billiger ist???
kann man die 2 meter selber bezahlen?
ich meine, wo steht das im Gesetz?

Vielen Dank für Ihre Hilfe
Im Gesetz steht, das sich die Behörden vor Ort nach dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit richten müssen.
Ausserdem müssen die ihre Ermessen ausüben.

Wenn die Wohnung nur 2 qm zu groß ist, aber billiger als von der Behörde vorgesehen, dann sollte sie einem Umzug zustimmen.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Gesetzlich richtig aber das heißt immer noch nicht das man die Nebenkosten runterdrücken kann. ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:Gesetzlich richtig aber das heißt immer noch nicht das man die Nebenkosten runterdrücken kann. ;)
Bei 2 qm mehr, macht das laut Betriebskostenspiegel des DMB runde € 5 im Monat.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da hast Du schon recht, aber Du weisst doch bestimmt wie der Gesetzgeber das sieht. Das kommt ja nicht von mir :evil:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Murmel
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Beitrag von Murmel »

Hallo zusammen,

wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?

Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wo kommst Du denn her ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Murmel
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Registriert: 14.02.2006 18:10

Beitrag von Murmel »

Wo kommst Du denn her ?
Gelsenkirchen
Gast

Beitrag von Gast »

Murmel hat geschrieben:Hallo zusammen,

wenn die Wohnung wesentlich größer ist als angemessen, wird denn dann der angemessene Anteil übernommen?

Hintergrund ist, dass ich mit meinen beiden minderjährigen Kindern mit meinem berufstätigen Freund in eine 127qm Wohnung zusammen ziehen werde, da meine jetzige Wohnung für 4 Personen zu klein wäre.
Wenn Ihr eine Wohngemeinschaft bilden würdet, also keine eheähnliche Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft),wäre das o.k.
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