Hallo liebe Leute,
meine Situation ist ein wenig kompliziert. Mein Mann ist Amerikaner und wir beide haben in Amerika studiert. Nach dem sTudienabschluss bin ich mit unserem gemeinsamen Kind (jetzt 14 MOnate) bei meinen Eltern untergekommen, vor allem weil es finanziell nicht mehr so gut ging
Also ich lebe schon seit einem Jahr im elterlichen Haus und mein Mann will endlich rueberkommen. Ich habe in diesem Jahr nur auf mein Kind aufgepasst und vom Kinder und ERziehungsgeld gelebt. Nun ist das ERziehungsgeld abgelaufen und ich bin mittellos.
Ich habe auch noch keine Stellung gescuht, weil ich erstmal fuer mein Kind da sein wollte.
Nun, wie gesagt will mein Mann Ende April nach Detuschland ziehen, damit wir endlich wieder zusammen sein koennen.
Bevor er kommt, moechte ich eine Wohnung anmieten (Duisburg).
Ich werde sicherlich ALG2 bewlligt bekommen.
Meine Frage ist, ob ich eine Wohnung fuer 3 mieten kann, bevor mein Mann da ist. Die Wohnung meiner ELtern ist einfach viel zu klein, und ich moechte schon eine Wohnung haben, bevor er gekommen ist.
Kann ich dem Amt sagen, dass mein Mann nachkommen wird und eine Wohnung fur 3 genehmigt bekommen?? Wie lauft das da ab?
Mein Kind ist schon etwas groesser und ich plane soviele Bewerbungen wie moeglich rausgehen zu lassen. ALG2 wird hoffentlich nur fuer eine temporaraere Zeit notwendig.
Wir beide haben Informatik an einer sehr guten Universitaet studiert. Ich bin 28, mein Mann 27.
Wir das Amt mir irgendwelche Schwierigkeiten bereiten?? Ich war bisher nicht krankenversichert, die Impfungen meines Kindes habe ich bis jetzt aus eigener Tasche bezahlt. Bitte um Hilfe, vielen Dank.
Duisburg, eine etwas verschiedene Sachlage
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debbie1109
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als Notfall vorsprechen in der jeweiligen ARGE
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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debbie1109
- Beiträge: 8
- Registriert: 12.02.2006 07:52
Das ist viel zu umfangreich, da Dunach Duisburg ja ziehst und ich da auch bin *g muss Du unten vorsprechen, die Kollegen dort sind nett und werden Dir weiter Helfen 100%
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.