Betriebskosten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Golem1979
Beiträge: 13
Registriert: 27.10.2008 17:58

Betriebskosten

Beitrag von Golem1979 »

Wir haben eine hohe BKA 2009 und müssen alles selber tragen.Stimmt es,daß das Amt nichts zahlen muß,wenn wir über der Angemessenheit gelegen haben,ich meine von der Betriebskostennachzahlung erhalten wir nichts zurück und müssen alles selber tragen.Wir haben seit 1,5 Jahren ein kleines Kind,daß dadurch Betriebskosten steigen,wie Wasser und Heizung dürfte logisch erscheinen.Da wir bereits 20,00€ über der Angemessenheit liegen und jetzt weiter steigen in den Kosten,will man die Caritas vorbeischicken und die sollen prüfen,ob wir wirtschaftlich heizen,ist doch mit einen kleinen Kind ein Witz,oder?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Golem1979,

ja das scheint wirklich ein Witz zu sein.

Die Nebenkosten müssen (bis auf Strom und Wassererwärmung) getragen werden, es sei denn ihr habt wegen der Angemessenheit eine Umzugsaufforderung gehabt, oder so.

Also, lasst euch das ganze schriftlich geben (die ablehnung der BKA2009 übernahme der Nachzahlung) und legt Wiederspruch ein. Laut § 22 SGB2 sind die tatsächlichen kosten fur Wonung und Heizung zu zahlen, ausser eben den in der Regelleistung enthaltenen sachen, wie Haushaltsstrom, Kosten der erwärmung von Wasser und anderer Haushaltsenergie( kochen mit Gas z.B.). Da haben, je nach sachlage, schon Höchstrichterliche entscheidungen stattgefunden.

Beim Formulieren des Wiederspruches kann man ja Helfen dazu muß aber zwingend ein Schriftlicher escheid da sein ohne ist es immer so ne sache.

Also, fordert beim Amt Schriftlich einen Schriftlichen Bescheid (sofern nicht vorhanden) und stellt diesen dann Anonymisiert ein, danach schaun wir wie es weiter geht.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

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Golem1979
Beiträge: 13
Registriert: 27.10.2008 17:58

Beitrag von Golem1979 »

...wenn ich es richtig verstanden habe,auch wenn unsere Kosten,im den Falle die Warmkosten(Heizung und Wasser)über der Angemessenheitsgrenze liegen,muß das Amt die Betriebskostennachzahlung übernehmen und wenn nicht,lege ich Widerspruch ein?Aber das kann dauern und wenn ich es ab Ende doch zahlen muß,kommt daweile schon die 2.Rechnung und ich werde mit zahlen gar nicht mehr fertig.Oder sollte man hier einen Anwalt einschalten?Das dumme ist aber,da Frist bis 31.08.2010 für die Bezahlung der BKA 2009 war und wir vom Amt immer noch keinen Bescheid haben,soll Mitte September kommen,haben wir mit den Vermieter eine Ratenzahlung vereinbart und schon 1.Rate bezahlt.War das nun richtig oder falsch?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Kann man darüber Streiten, ob das richtig oder Falsch war.

OK, Ihr hebt keinen Bescheid, zumindest noch nicht.

Klar geregelt ist:
Heizung sind Kosten der Unterkunft!
Warmwasser sind teilweise Kosten der Unterkunft und Teilweise eigenanteilig zu Bezahlen! Hier kommt es darauf an, ob Ihr das Wasser mit Strom/Gas oder über eine Zentralheizung miterwärmt bekommt und wie der Vermieter das abrechnet! Deswegen sagte ich ja, kommt darauf an.

Nun, wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich meinem SB Schriftlich einen Termin bis zu dem Bescheid getroffen sein muß mitteilen, Also Heute (04.09) Brief schreiben, Termin bis Donnerstag ( 09.09) Somit müsste dieser Bescheid am Freitag im Briefkasten sein, vorausgesetzt das ihr den Brief am Montag Persöhnlich oder durch überbringer abgebt, gagen Unterschrift.

Ich würde meinem Vermieter auch mitteilen, das ich dann die Raten doch nicht aufbringen kann und er sich wegen dem langsamen Amtsschimmel leider noch nen Moment gedulden muß.
So, wenn der dann ärger machen sollte, ist das Amt der schuldige.

Gut, wenn am Freitag dann keinerlei Bescheid im Briefkasten ist würde ich mit der Kopie des Schreibens auf dem selbstverständlich ein eingangsstempel ist( bei abgabe eingang bestätigen lassen, möglichst mit Stempel sicher aber mit Unterschrift und klartext wer das war, am besten auch Zimmernummer) zum Abteilungsleiter gehen und um abhilfe bitten, da der Hausbesitzer ja auch sein Geld sehen möchte, er ist ja schliesslich in vorlage getreten. Sollte das nicht so schnell gehen, dann bitte ein schreiben aus dem ersichtlich ist, wie lange vorraussichtlich noch gebraucht wird um einen Bescheid in dieser sache zu erlassen.

Sollte all das nicht zum erfolg führen, beim Sozialgericht gehen und um Hilfe bitten, evtl. einstweilige anordnung oder andere abhilfe.

Kannst ja auch mal das alles durchlesen, ist noch recht aktuell und das wichtigste findest du an info's.

Gruß Ziggi
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