Angemessene Wohnungsgröße wenn Eigentum der Eltern?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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knister
Beiträge: 1
Registriert: 15.02.2006 13:41

Angemessene Wohnungsgröße wenn Eigentum der Eltern?

Beitrag von knister »

Hallo Zusammen.

In einigen Monaten werde ich mit meiner jetzt 6 Monate alten Tochter in die neue Eigentumswohnung meiner Eltern (Whg. ist nicht abbezahlt) ziehen können. Ich bin ALG - Empfänger aus München. Die Wohnung hat knappe 100 qm. Miete muss ich selbstverständlich zahlen, genaus soviel wie in meiner 2 Zimmer Mietwohnung derzeit. Wird ALG weiter gezahlt, auch wenn die Wohnung größer ist, die Miete aber die gleiche bleibt? Oder wäre es geschickter, nicht zu erwähnen (wie auch immer) wem die Wohnung gehört?
Vielen Dank im voraus!
Beste Grüße aus München
knister
there is a difference between living and being alive
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