Wie lange muß man auf Bewilligung von Hartz 4 warten?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Bennole
Beiträge: 2
Registriert: 17.08.2010 20:45
Wohnort: Neu-Ulm

Wie lange muß man auf Bewilligung von Hartz 4 warten?

Beitrag von Bennole »

Ich wurde bei meiner letzten Arbeit wegen Krankheit gekündigt.Seit der Antragstellung sind nun 3 Monate vergangen und ich habe immer noch keinen Bescheid und natürlich auch kein Geld.Bin schon 2 Monate mit der Miete im Rückstand.Da ich mich über einen Sachbearbeiter beschwert habe,werde ich nun von ihm ignoriert und nur immer wieder aufgefordert Unterlagen einzureichen,die ich schon längst abgegeben habe.Werde behandelt wie ein Mensch zweiter Klasse.An wen kann ich mich nun wenden?
Wer hat auch solche Erfahrungen mit dem Amt gemacht?Muß ich mir das gefallen lassen und wie lange soll ich noch auf mein Geld warten?Habe Angst,daß mir die Obdachlosigkeit droht.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

OH, ohoh, OK.

Hallo Bennole,

sowas macht man ja auch nicht ( also ich mach das natürlich dauernd, kenne mich aber auch recht gut aus), ok, scherz beiseite.

Nun, der/die SB hat den Antrag eigentlich sofort zu entscheiden und zu Bearbeiten , jedoch zwischen Recht haben und Recht bekommen sind gerade bei ALG2 Welten.

Nun du solltest jetzt zunächst als erstes einen Antrag auf Vorschuss Stellen, den findest duHier
getitelt: Antrag Vorschusszahlung nach § 42 SGB I

Dann muß ich dich leider Fragen, hast du dir den eingang aller Unterlagen schriftlich bestätigen lassen oder iene Zeugen dabei gehabt?
Warscheinlich nein, gut

Zweiter schritt:

Alle Unterlagen nochmal als Kopie( doppelt) dabei haben und erneut dort abgeben, diesmal mit Zeugen und der Bitte auf jeder Kopie einen eingangsstempel mit Unterschrift zu bekommen, sollte man das Verweigern, sollte der Zeuge auf jede Kopie vermerken ( unter den Augen des SB) das du eine "Originalkopie" abgegeben hast. Dies dient der Beweissicherung.

Dritter schritt:

Nun solltest du noch ein Schreiben aufsetzen, in dem Du die Sachbearbeitung aufforderst binnen einer Woche ab erneuter abgabe der abverlangten Kopieen einen Bescheid schriftlich zu erlassen, da du dich ansonsten gezwungen siehst eine Untätigkeitsklage vor Gericht zu erwirken, du weiterhin den SB Anzeigen wirst wegen verletzung verschiedener Gesetze, unter anderem dem Deutschen Grundgesezt ( Verletzung der Menschenwürde) Amtspflichtverletzung sowie anderer Gesetze, ganz zu schweigen von der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Beschwerde bei'm BMAS ( Von der Leyen und ihr Team)

OK, nicht alles was da dann steht wird erfolg haben, jedoch wird der SB damit zunächst mal in die Knie gehen, vor allen dingen, wenn du unten anknüpfst, das je eine Kopie je an :

Direktor der ARGE( Heimatort), den OBB des Ortes, die Bundesagentur für Arbeit (Haupthaus) sowie das BMAS
gesendet wird.

Ich habe mit dieser methode schon sehr viele eben dieser SB's weichgeklopft 8)

Das wichtigste ist jedoch, das du einen Zeugen ( Begleiter) siehe hier mitnimmst.

Nur Mut :!:

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Bennole
Beiträge: 2
Registriert: 17.08.2010 20:45
Wohnort: Neu-Ulm

Danke

Beitrag von Bennole »

Hallo Ziggi
Vielen herzlichen Dank für deine Tips.Ich glaube das hilft mir schon
weiter.
Du hattest natürlich recht.....ich habe natürlich nichts schriftlich bestätigen
lassen und hatte auch keinen Zeugen dabei (wer denkt denn an sowas)
Aber eine Frage hätt ich noch: Kann der Zeuge auch ein Bekannter oder Freund sein,oder muß das ein Anwalt sein?
VieleGrüsse Bennole
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Benole,
Aber eine Frage hätt ich noch: Kann der Zeuge auch ein Bekannter oder Freund sein,oder muß das ein Anwalt sein?
Es kann jeder Mündige Bürger sein,
muss kein Anwalt sein, entschuldige ich hatte vergessen zu erwähnen, auf der Seite werden Anwälte und "Professionelle Begleiter" von Hilfsvereinen aufgeführt. Also zum Beispiel die hier


Gruß Ziggi

Ps.: Bedenke bitte bei dem Zeugen sollte es sich um eine Peson handeln, die Zeugenfest ist( also nicht den Schwanz einzieht wenn es hart auf hart kommt) und sich evtl. mit dem SGB2 etwas auskennt.
Du kannst ja mal Fragen, ob hier jemend in deiner Nähe Wohnt und bereit wäre mit zu gehen.
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