Hallo,
ich habe mich im April von meinem Mann getrennt, bin jetzt alleinerzeihend mit 3 Kids... Ich bekomme AlgII... Ich habe mir mal ausgerechnet, das die Miete viel zu hoch ist für mich... Ich würde gern in eine andere günstige wohnung ziehen würde das amt da zustimmen
Umzug nach trennung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Boggiline,
es ehrt dich, das du durchgerechnet hast und festgestellt hast die Miete sei viel zu hoch für dich( euch).
Das mit dem zustimmen in eine Preisgünstigere Wohnung ist so eine Sache.
Wenn das Amt dir keine aufforderung zur senkung der Wohnraumkosten gesendet hat, sind die nicht der meinung das die Miete zu hoch sei, somit können sie dem Umzug zustimmen müssen aber nicht. Wenn du eine aufforderung hast in der dann ein halbes Jahr zeit gegeben werden muß, sollten sie zustimmen.
Also es kommt ganz auf deinen SB an, wenn dieser deine gedanken akzeptiert und es genau so sieht, kann eine zustimmung erfolgen, besprich das mit deinem SB und lasse dir einen Wohnungsbogen aushändigen in dem Wohnungsgrösse und qm-preise zu ersehen sind.
Dieses kann aber zur folge haben das du in eine kommplett andere Wohngegend ziehen müsstet, somit wird es das beste sein, wenn du eine geeignete Wohnung ( Preis/leistung) gefunden hast, die nicht zu groß oder zu teuer ist, dann lasse dir einen Wohnungsboge ausfüllen und reiche diesen ein.
Gruß Ziggi
es ehrt dich, das du durchgerechnet hast und festgestellt hast die Miete sei viel zu hoch für dich( euch).
Das mit dem zustimmen in eine Preisgünstigere Wohnung ist so eine Sache.
Wenn das Amt dir keine aufforderung zur senkung der Wohnraumkosten gesendet hat, sind die nicht der meinung das die Miete zu hoch sei, somit können sie dem Umzug zustimmen müssen aber nicht. Wenn du eine aufforderung hast in der dann ein halbes Jahr zeit gegeben werden muß, sollten sie zustimmen.
Also es kommt ganz auf deinen SB an, wenn dieser deine gedanken akzeptiert und es genau so sieht, kann eine zustimmung erfolgen, besprich das mit deinem SB und lasse dir einen Wohnungsbogen aushändigen in dem Wohnungsgrösse und qm-preise zu ersehen sind.
Dieses kann aber zur folge haben das du in eine kommplett andere Wohngegend ziehen müsstet, somit wird es das beste sein, wenn du eine geeignete Wohnung ( Preis/leistung) gefunden hast, die nicht zu groß oder zu teuer ist, dann lasse dir einen Wohnungsboge ausfüllen und reiche diesen ein.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Hallo Boggiline
Ergänzend noch ein Hinweis.
Umzugskosten werden bei einem selbstgewählten Umzug nicht übernommen, versuch es trotzdem zu erreichen durch schriftliche Zusicherung.
Nach Kostensenkungsaufforderung sind 6 Monate nur eine Kann-Bestimmung, kann auch kürzer sein.
Gruss
Ergänzend noch ein Hinweis.
Umzugskosten werden bei einem selbstgewählten Umzug nicht übernommen, versuch es trotzdem zu erreichen durch schriftliche Zusicherung.
Nach Kostensenkungsaufforderung sind 6 Monate nur eine Kann-Bestimmung, kann auch kürzer sein.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.