Umzug nach trennung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Boggiline
Beiträge: 60
Registriert: 17.02.2008 21:17

Umzug nach trennung

Beitrag von Boggiline »

Hallo,

ich habe mich im April von meinem Mann getrennt, bin jetzt alleinerzeihend mit 3 Kids... Ich bekomme AlgII... Ich habe mir mal ausgerechnet, das die Miete viel zu hoch ist für mich... Ich würde gern in eine andere günstige wohnung ziehen würde das amt da zustimmen
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Boggiline,

es ehrt dich, das du durchgerechnet hast und festgestellt hast die Miete sei viel zu hoch für dich( euch).

Das mit dem zustimmen in eine Preisgünstigere Wohnung ist so eine Sache.
Wenn das Amt dir keine aufforderung zur senkung der Wohnraumkosten gesendet hat, sind die nicht der meinung das die Miete zu hoch sei, somit können sie dem Umzug zustimmen müssen aber nicht. Wenn du eine aufforderung hast in der dann ein halbes Jahr zeit gegeben werden muß, sollten sie zustimmen.

Also es kommt ganz auf deinen SB an, wenn dieser deine gedanken akzeptiert und es genau so sieht, kann eine zustimmung erfolgen, besprich das mit deinem SB und lasse dir einen Wohnungsbogen aushändigen in dem Wohnungsgrösse und qm-preise zu ersehen sind.
Dieses kann aber zur folge haben das du in eine kommplett andere Wohngegend ziehen müsstet, somit wird es das beste sein, wenn du eine geeignete Wohnung ( Preis/leistung) gefunden hast, die nicht zu groß oder zu teuer ist, dann lasse dir einen Wohnungsboge ausfüllen und reiche diesen ein.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Boggiline

Ergänzend noch ein Hinweis.
Umzugskosten werden bei einem selbstgewählten Umzug nicht übernommen, versuch es trotzdem zu erreichen durch schriftliche Zusicherung.
Nach Kostensenkungsaufforderung sind 6 Monate nur eine Kann-Bestimmung, kann auch kürzer sein.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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