Wohnungsausstattung beantragen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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March
Beiträge: 1
Registriert: 13.02.2006 17:33

Wohnungsausstattung beantragen?

Beitrag von March »

Hallo,

ich habe mich vor einiger Zeit von meiner Freundin getrennt und wir haben die gemeinsame Wohnung aufgelöst. Einige Zeit hab ich günstig bei einem Bekannten gewohnt.

Nun will ich jedoch umziehen.
Eine Wohnung habe ich schon gefunden und einen Antrag bei Alge2 gestellt. Wie es aussieht wird die Miete übernommen.
Im gleichen Zug habe ich gefragt wie es ausschaut wegen der Ausstattung der Wohnung. So was wie Teppich, Küche (Hab nen Kühlschrank und Tisch aber der Rest fehlt), Wohnzimmer, ...

Gegenfrage von der Sachbearbeiterin war, wo denn die Sachen von mir sind. Antwort: Viele Sachen waren von meiner Freundin und einige Doppelte haben wir vor langem entsorgt oder verkauft (was natürlich auch stimmt).
Daraufhin meinte sie, das sei persönliches Pech. Ich könnte da keine Zuschüsse verlangen.

Stimmt diese Aussage so?
Wenn nicht, wie sollte dann so ein Antrag aussehen?
Kann ich irgendwo herausbekommen, was mir denn so zusteht?

Ich bin ganz frischer Alge2 Enpfänger und bräuchte dringend Hilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Die Aussage des SB kann nicht stimmen. Sie widerspricht dem Sinne des Geseztes.

Als Beispiel einer komunalen Regelung hier ein Auszug aus den fachlichen Vorgaben der FHH:
Bei Neubezug aus öffentlichen Unterkünften und Untermietverhältnissen ohne eigenen Hausstand sowie bei erstmaligem Bezug einer Wohnung können folgende Leistungen für die Erstausstattung gewährt werden.

Es gelten folgende Wohnungseinrichtungspauschalen:

Einrichtungspauschale

Betrag in Euro

Wohnungseinrichtung 1. volljährige Person
809,-- €

Wohnungseinrichtung 2. volljährige Person
277,-- €

Wohnungseinrichtung für Kinder
224,-- €
Andere Komunen haben ähnliche Regelungen.

Schriftlich einen Antrag (formlos) an die Behörde stellen.
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