Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Es kommt ja immer wieder die Frage nach der Übernahme von Erstausstattung für eine neue Wohnung.
Mich würde mal Interessieren wie für eine möblierte Wohnung die Kosten der Unterkunft berechnet werden.
Mich würde nicht wundern wenn da Wertanteile der Möblierung verrechnet werden
Vielleicht wohnt ja jemand in einer möblierten Wohnung in Berlin oder Hamburg oder sonstwo in Deutschland und hat so seine Erfahrungen.
In den Fachlichen Weisungen der FHH steht nur etwas über ein teilmöbliertes Zimmer bei Untervermietung.
2.3 Untermiete
Als angemessene Kosten der Unterkunft bei einem Untermietverhältnis können aufgrund der gemeinsam genutzten Räume (Bad, Küche, etc.) in der Regel bis zu 50% der nachgewiesenen Mietkosten für die gesamte Wohnung, zuzüglich einem Zuschlag von bis zu 20% für Möblierung, anerkannt werden. Höchstens aber folgende Kosten für das Untermietzimmer: