Umzug - Schwangerschaft - Heirat

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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voyage
Beiträge: 2
Registriert: 24.05.2010 08:23
Wohnort: Hannover

Umzug - Schwangerschaft - Heirat

Beitrag von voyage »

Hallo,

also bei mir kommen so ziemlich alle Problematiken zusammen... :?
Ich bin alleinerziehend, habe 3 Kinder, 13, 8 und 5 Jahre. Wir wohnen in 3 Zimmern auf 65qm. Ich arbeite als Tagesmutter und erhalte ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Ein Umzug in eine größere Wohnung wurde mehrmals abgelehnt. Die Wohnsituation ist sehr schwierig. 2 meiner Kinder sind hochbegabt und bräuchten ihr eigenes Zimmer.

Nun bin ich wieder schwanger. Der Kindsvater ist Asylbewerber in einem anderen Bundesland. Wir wollen dort heiraten, jedoch dauert das alles mit den Papieren etc.

Nun möchte ich natürlich umziehen. Bin noch am Anfang der Schwangerschaft. Wann kann ich umziehen? Kann ich dann gleich 5 oder 6 Zimmer suchen? Ist es richtig, dass meine Sachbearbeiter gar nicht für den Umzug zuständig sind, sondert die Arbeitsvermittler?

Danke für Eure Hilfe :)
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Ohoh voyage,

ist ne verfahrene situation
Nun möchte ich natürlich umziehen. Bin noch am Anfang der Schwangerschaft. Wann kann ich umziehen? Kann ich dann gleich 5 oder 6 Zimmer suchen? Ist es richtig, dass meine Sachbearbeiter gar nicht für den Umzug zuständig sind, sondert die Arbeitsvermittler?
also mit 5 oder 6 Zimmern?? das ist schwierig bis unmöglich.....
Wenn du es schafst, das dein alter SB dir eine genemigung dafür gibt, diese dann noch vom neuen SB (neuer Wohnort) als OK definiert wird... ja dann könnte das funktionieren.

OK, wenn du eine Wohnung findest die im Preis entsprechend niedrig ist, dann sollte das ach gehen, z.B. eine Dachgeschoßwohnung mit schrägen, die könnte da gehen. Ihr habt mit 6 Persohnen etqwa einen anspruch von ca 100m², je nach Bundesland und Stadt wo ihr hinzieht wariiert das aber nochmal, diese m² müssen dann auch noch im Preislichen rahmen liegen und verfügbar sein.
Du siehst alles nicht so einfach, am besten setzt du dich wegen der Neuen Wohnung mit der neuen Sachbearbeitung auseinander, legst denen dar wieso du eine Wohnung dort möchtest und Fragst wie hoch denn die m² und die Miete/Nebenkosten sein dürfen, weitzer solltest du >Fragen ob man dir das Schriftlicuh zukommen lassen kan und ob in der Neuen Stadt eine möglichkeit besteht das man dir bei der Wohnungssuche behilflilch sein kann.
Wenn du viel Glück hast wirst du hilfe erhalten.

Das verzwickte ist, das der Alte SB die genemigun für den Umzug erteilen muß, der neue SB duieses jedoch auch absegnen muß und wenn der neue das nicht tut... dan iss schlecht, der Umzug müsste ja auch gedeckelt werden und das geht nur wenn der alte SB dem Umzug zustimmt, oder du musst um dein recht kämpfen, per Sozialgericht, das könntest du umgehen in dem du dich mit dem Vorgesetzten deine jetzigen SB's auseinandersetz und dem alles erklärst, nachdem deine neue SB (neue Stadt) schon zugestimmt hat.

Hoffe du kommst da durch
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
voyage
Beiträge: 2
Registriert: 24.05.2010 08:23
Wohnort: Hannover

Beitrag von voyage »

Hallo und danke erst mal für Deine Antwort!

Also ich will nicht in eine andere Stadt und möglichst auch nicht in einen anderen Stadtteil.
Da ich als Tagesmutter arbeite, brauche ich eine EG-Wohnung damit ich voll arbeiten kann (Brandschutzgesetz).

Kann mich das JobCenter zwingen mit 6 Personen in 3 Zimmer zu leben? Ist mir klar, dass ich deren Zustimmung benötige, jedoch können sie mir doch in dieser Situation einen Umzug nicht verweigern, oder???
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