Es geht darum, dass bei uns im Haus in Kürze die Digitalisierung der bestehenden SaT-Anlage bzw. ggf. die Umrüstung der Kabelversorgung über Kabel Deutschland bevorsteht. Dies wird in der Eigentümerversammlung entschieden...
In meinem Mietvertrag steht geschrieben:
zum Punkt Kabelfernsehen- Aussenantenne
1. Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Gemeinschaftsantenne oder kein Kabelanschluss vorhanden ist, darf der Mieter auf eigene Kosten eine Einzel-Aussenantenne anbringen, wobei Art und Weise und Folgen in einem Antennenvertrag zu regeln sind.
2. Der Mieter erklärt sich schon jetzt bezüglich der Mietsache mit der Installation eines Kabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantenne oder einer Satellitenanlage einverstanden.
Meine Frage ist: Ich habe momentan eine Warmmiete von 400 EuR (30 Eur) zahle ich davon von meinem Regelsatz dazu also 30 EuR Ich und 370 EuR die Arge.
Wie sieht es jetzt mit dieser Digitalisierung der bestehenden SaT Anlage bzw. der Kabelversorgungsumrüstung über Kabel Deutschland aus. Zahlt die Arge diese Maßnahme der Eigentümerversammlung??? oder besteht für mich die Gefahr, dass die Arge nun meint, dass sie die Miete und die Nebenkosten nicht mehr zahlen??? oder kann ich evtl. sagen dass was durch die Maßnahme hinzukommt zahle ich ebenfalls von meinem Regelsatz??? wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte was Sache ist...
Danke im voraus...
Digitalisierung bestehender Sat-Anlage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo metin15
Im Mietvertrag festgelegte Verpflichtungen denen Du nicht entgehen kannst gehören zu den KdU und sind zu übernehmen.
Schriftlichen Antrag stellen.
Gruss
Im Mietvertrag festgelegte Verpflichtungen denen Du nicht entgehen kannst gehören zu den KdU und sind zu übernehmen.
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Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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