Digitalisierung bestehender Sat-Anlage

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
metin15
Beiträge: 1
Registriert: 16.05.2010 19:19

Digitalisierung bestehender Sat-Anlage

Beitrag von metin15 »

Es geht darum, dass bei uns im Haus in Kürze die Digitalisierung der bestehenden SaT-Anlage bzw. ggf. die Umrüstung der Kabelversorgung über Kabel Deutschland bevorsteht. Dies wird in der Eigentümerversammlung entschieden...

In meinem Mietvertrag steht geschrieben:

zum Punkt Kabelfernsehen- Aussenantenne
1. Soweit für Fernsehen und Rundfunk keine Gemeinschaftsantenne oder kein Kabelanschluss vorhanden ist, darf der Mieter auf eigene Kosten eine Einzel-Aussenantenne anbringen, wobei Art und Weise und Folgen in einem Antennenvertrag zu regeln sind.
2. Der Mieter erklärt sich schon jetzt bezüglich der Mietsache mit der Installation eines Kabelanschlusses bzw. einer Gemeinschaftsantenne oder einer Satellitenanlage einverstanden.

Meine Frage ist: Ich habe momentan eine Warmmiete von 400 EuR (30 Eur) zahle ich davon von meinem Regelsatz dazu also 30 EuR Ich und 370 EuR die Arge.

Wie sieht es jetzt mit dieser Digitalisierung der bestehenden SaT Anlage bzw. der Kabelversorgungsumrüstung über Kabel Deutschland aus. Zahlt die Arge diese Maßnahme der Eigentümerversammlung??? oder besteht für mich die Gefahr, dass die Arge nun meint, dass sie die Miete und die Nebenkosten nicht mehr zahlen??? oder kann ich evtl. sagen dass was durch die Maßnahme hinzukommt zahle ich ebenfalls von meinem Regelsatz??? wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte was Sache ist...
Danke im voraus...
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo metin15

Im Mietvertrag festgelegte Verpflichtungen denen Du nicht entgehen kannst gehören zu den KdU und sind zu übernehmen.

Schriftlichen Antrag stellen.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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