Wieviele Stellen darf ich ablehnen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wieviele Stellen darf ich ablehnen?
Hallo und guten morgen,
ich habe mal eine frage ich hatte ein Stellenangebot (Nebenjob165€) von der Arge zugeschickt bekommen, hatte mich jedoch nicht dort beworben.Nun soll ich eine Stellungsnahme schreiben wieso und weshalb.
Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?
danke schonmal für antworten
ich habe mal eine frage ich hatte ein Stellenangebot (Nebenjob165€) von der Arge zugeschickt bekommen, hatte mich jedoch nicht dort beworben.Nun soll ich eine Stellungsnahme schreiben wieso und weshalb.
Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?
danke schonmal für antworten
Re: Wieviele Stellen darf ich ablehnen?
Gar keins. Ausser wenn es irgendwie Sittenwidrig ist oder man es aus gesundheitlichen oder moralischen Gründen nicht machen kann. Aber auch dann darf man sich nicht einfach nicht bewerben, sondern muss das mit dem SB abklären.sindy hat geschrieben: Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?
Einfach nicht bewerben ohne triftigen Grund, bedeutet meist Sanktionen.
Re: Wieviele Stellen darf ich ablehnen?
du darfst alles ablehnen !sindy hat geschrieben:Hallo und guten morgen,
ich habe mal eine frage ich hatte ein Stellenangebot (Nebenjob165€) von der Arge zugeschickt bekommen, hatte mich jedoch nicht dort beworben.Nun soll ich eine Stellungsnahme schreiben wieso und weshalb.
Nun meine Frage wieviele Stellenangebote darf man ablehnen?
danke schonmal für antworten
mußt aber damit rechnen das sie dein geld sperren.
LG dieter
Bei ALG I braust du keine begründung
Bei ALG II musst du schon nen triftigen Grund haben
Bei ALG II musst du schon nen triftigen Grund haben
rüdiger,was ich dir noch sagen wollte:
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
Wie Bitte ?Bei ALG I braust du keine begründung
ALG I drohen bis zu 3 Monate Leistungssperre
Bei Personen über 25: drei Monate 30% des RegelsatzesBei ALG II musst du schon nen triftigen Grund haben
Frage ist, was hast Du beim Amt angegeben wieviel Stunden Du arbeiten möchtest/kannst ?!?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Wie Bitte ?DjTermi hat geschrieben:Bei ALG I braust du keine begründung
ALG I drohen bis zu 3 Monate Leistungssperre
Was das Amt nicht weis macht es nicht heiß !
Bei ALG 2 musst du ja alles aufschreiben Wo du was hingeschickt hast also nen Nachweis
rüdiger,was ich dir noch sagen wollte:
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..