Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Aufgrund familärer Probleme möchte ich zu Hause ausziehen...z.Zt. besuche ich noch die Schule.
Zu meiner Person: Ich bin 18 Jahre alt, Schüler und lebe in einem 5 Personen Haushalt. Meine Eltern haben ungefähr ein Einkommen von 3000€ Netto im Monat.Dies wird bald nicht mehr so sein, da sie sich scheiden lassen.
Mein Fragen:
1.Bin ich überhaupt berechtigt ALG II zu beantragen? Oder müssten meine Eltern für mich aufkommen?
2.Wieviel würde ich bekommen? Ich beziehe ja noch zusätzlich Kindergeld....
3.Wieviel würde von der Miete bezahlt?
4.Wie läuft "das ganze"(Antrag etc. stellen) ab? Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus....
Danke im vorraus!
Zuletzt geändert von snakebite am 13.02.2006 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
1. Du wärst berechtigt Harzt 4 zu beantragen, nur es musste nachgeprüft werden in wie weit die Eltern dich unterstützen können, weil Scheidung bevor steht.
2. den normalen Regelsatz von 345 eben - Kindergeld und + Kosten der Unterkunft (Miete)
3. Da ich jetzt nicht weiß von welchem Ort du schreibst musst, kann ich jetzt nicht sagen wie es vor Ort in der Arge ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ich habe gehört das man nur ALG II bekommt wenn man auch schon ´ne eigene Wohnung hat...sprich ich müsste mich woanders melden--->das wird aber kein Problem werden.Ich bräuchte eigentlich auch erstmal Geld um auszuziehen...
Wie lange dauert es ungefähr bis der Antrag durch ist und ich das Geld auf dem Konto ist?
Das ganze soll nicht den Eindruck erwecken das ich nur aufs Geld auswäre...ich muss hier zu Hause echt raus!
Der Gesetzgeber hat uns Agenturen die Auflage gemacht , dass wir den Antrag zwischen 4-6 Wochen Fertig haben müssen. Meistens geht das aber schneller...Am besten gehe mal zu deinen Arbeitsvermittler hin, und kläre das mit ihm.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich habe gerade im Fernesehen einen Bericht über Jugendliche(18-25 Jahre) gesehen...folgender Fall: 19 jähriger Arbeitsloser(Nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz bekommen), der eine eigene Wohnung hat. Er bekam 297Euro Miete bezahlt und 344Euro Regelsatz....und da die Regierung, ich glaube ab dem 1.April die Förderungen bezüglich ALG II für unter 25 jährige kürzen will, bekam ich ein komisches Gefühl...der Jugendliche musste aus o.g. Problem auch wieder zu Hause einziehen.Genau da will ich ja raus! Ich denke nicht das es bei mir anders enden wird...nur weil ich Schüler bin, wird es nicht anders sein oder doch?!
Meine Anmerkung zu diesem Problem: hieß es nicht damals das jeder Jungendliche unter 25 Jahren einen Ausbildungsplatz o.ä. zugesichert bekommt Eine unverschämtheit das bei Jugendlichen die Förderungen gekürzt werden...ich glaube nicht das es sich sowas in unserem Land ändert und das immer mehr abrutschen, das einzig gute ist, dass der Staat wieder ca.500 Millionen Euro einspart...
Das ist doch alles noch nicht in Trockende Tüchern, keine Panik machen !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.