Wichtige Frage...steige nicht mehr durch....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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holla57
Beiträge: 2
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Wichtige Frage...steige nicht mehr durch....

Beitrag von holla57 »

Hallo!
Ich bin schwanger und wohne momentan noch bei meinem besten freund.
dort habe ich kein eigenes zimmer(schlafe auf dem sofa),dass weiß das amt auch.
Nun brauche ich mehr ruhe und möchte auch eine eigene Wohnung haben.
Beim amt wurde mir gesagt,dass ich mir ab der 13.woche schon eine wohnung für mich und mein Kind suchen kann.
Eine gute Freundin ist auch schwanger und sie sagt,dass eine wohnung erst im 6.Monat genemigt wird.

Wann kann ich denn nun eine Wohnung suchen,die für mich und mein Kind sein soll?

Danke für eure Antworten!

Lg
Pia :D
holla57
Beiträge: 2
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Wohnort: Minden

Beitrag von holla57 »

kann mir keiner helfen? :shock:
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo Pia,
innerhalb von 20 Minuten eine Antwort zu bekommen ist nicht gewährt !

deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach § 22 Absatz 2a SGB II dar.
Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung.
Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II.

Selbstverständlich wird man dich im Zusammenhang mit ALGII auf den Dir persönlich zustehenden Unterhalt durch den Kindsvater verweisen, sowie nach Geburt des Kindes auf den entsprechenden Kindsunterhalt durch den Kindsvater.


Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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