Hallo,
ich wohne in einem Einfamilienhaus. Dies gehörte vor meiner Scheidung meinem Mann und mir. Da mein Mann in private Insolvenz gehen wollte, hat mein Vater das Haus übernommen. Ich wohne mit den Kindernseit ihrer Geburt darin und trage auch alle Unterhaltskosten. Dies wird vom Amt auch anerkannt. Da mein Vater nun schon sehr alt ist, möchte er mir das Haus wieder übertragen.
Hat jemand eine Vorstellung wie sich das Amt dazu stellt. Wie gesagt, ich wohne schon seit mehr als 10 Jahren in dem Haus.
Vielen Dank für einen Hinweis
yoyue
Hausübertragung - selbst bewohnt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo yoyue,
das ist eigentlich ganz einfach, es handelt sich dabei um "einkommen" im sinne des Zuflusses!
Wenn dein Vater dir dieses Haus üerschreibt, musst du für soundso lange auf ALG2 verzichten, weil du dann Vermögend bist.
Hättet ihr das Haus vor dem ALG2 Bezug selbst gehabt, also von deinem Mann auf dich übertragen, dann wäre es andert, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
So oder so, habe ich zwr verständniss dafür, das ihr das Haus auf deinen Vater überschrieben hattet war aber nich ganz sauber, nu iss nich mit einfach rückgängig zu machen.
Gruß Ziggi
das ist eigentlich ganz einfach, es handelt sich dabei um "einkommen" im sinne des Zuflusses!
Wenn dein Vater dir dieses Haus üerschreibt, musst du für soundso lange auf ALG2 verzichten, weil du dann Vermögend bist.
Hättet ihr das Haus vor dem ALG2 Bezug selbst gehabt, also von deinem Mann auf dich übertragen, dann wäre es andert, nun ist das Kind in den Brunnen gefallen.
So oder so, habe ich zwr verständniss dafür, das ihr das Haus auf deinen Vater überschrieben hattet war aber nich ganz sauber, nu iss nich mit einfach rückgängig zu machen.
Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
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