Hallo,
ich habe einige Fragen bezüglich des Kindergeldes, das ja bei Hartz 4 als Einkommen berechnet wird und ich mich bei jeden Bescheid darüber maßlos ärgere. Dieses Jahr wird uns auch noch die Steuer angerechnet und wie Ihr euch denken könnt bleibt hinten und vorn nichts mehr. Nun kam ich auf die Idee das Kindergeld abzulehnen, da nach langen hin und her rechnen natürlich wesentlich mehr unterm Strich bleibt. Aber wie verhält es sich nun wirklich?
Muß der volle Regelsatz bezahlt werden ohne dem Kindergeld, da es ja kein Einkommen mehr gibt und kann ich später einfach wieder Kindergeld beziehen? Oder ist meine Idee gar "rechtswidrig", weil die Familienkasse ein Anhängsel des Arbeitsamtes ist? Usw. usw....
Auf alle Fälle bin ich für jede Antwort dankbar, die mir Klarheit schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Kindergeld
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kindergeld
Zuletzt geändert von MRS.B am 13.05.2010 08:19, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
auf das Kindergeld kann man nicht verzichten, weil es dem ALG II vorrangige Leistung ist.
auf das Kindergeld kann man nicht verzichten, weil es dem ALG II vorrangige Leistung ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.