Minijob oder Weiterbildung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Minijob oder Weiterbildung
Ich habe einen Minijob 200 Euro im Monat. Ich den muß job kündigen, um an einer Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen. Bin ich dazu verpflichtet. Oder kann ich die Maßnahme absagen.
Was steht denn in deiner Eingliederungvereinbarung ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
In meiner Eingliederungsvereinbarung steht: Ich muß 8 Bewerbungen im turnus von 4 Wochen an sozialversicherungsplichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse schicken. Auf Vermittlungsvorschläge mich innerhalb 3 Tagen bewerben und sollte aufgrund einer wesentlichen Veränderung meiner persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, so wird mein Eingliederungsvertrag geändert. Meine persönlichen Verhältnisse haben sich aber nicht geändert. Und dann steht da noch die Rechtsfolgebelehrung:
Sie können nach SGB II zwar eine Förderung beanspruchen, daneben sind Sie aber in erster Linie selbst geordert, konkrete Schritte zu unternehmen. Sie sind verpflichtet, sich selbst zu bemühen, Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützten. Verletztung der Grundpflichten liegt vor, wenn ich eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit annehme. Steht nichts von Weiterbildung und eine Ausbildung habe ich schon.
Sie können nach SGB II zwar eine Förderung beanspruchen, daneben sind Sie aber in erster Linie selbst geordert, konkrete Schritte zu unternehmen. Sie sind verpflichtet, sich selbst zu bemühen, Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken, die dieses Ziel unterstützten. Verletztung der Grundpflichten liegt vor, wenn ich eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit annehme. Steht nichts von Weiterbildung und eine Ausbildung habe ich schon.
dann hast Du Dir ja die Antwort auf deiner Frage schon gegeben...
Ihre Hilfsbedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitzuwirken
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.