Bitte helft mir, betrifft neue Wohnung :-(

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Mickey
Beiträge: 20
Registriert: 25.04.2006 12:07
Wohnort: Aachen

Bitte helft mir, betrifft neue Wohnung :-(

Beitrag von Mickey »

Hallo Ihr LIEBEN :-)
Ich hatte euch ja schon mal berichtet das wir eine Aussicht auf eine größere Wohnung haben, da unsere ja Schimmel hat.
Die Arge zumindest der Sachbearbeiter, der zu diesem Zeitpunkt für uns zuständig war,hat dem Umzug zugestimmt. Und die damalige Wohnung haben wir leider dann doch nicht bekommen.
Jetzt haben wir wieder eine Wohnung, wo wir auch den Mietvertrag schon unterschrieben haben, sie ist zwar kleiner als die letzte nämlich 108qm, aber die Kaltmiete ist nun auch weniger 635€.
- Wir sind 5 Personen und ich bin im 4 Monat schwanger.
- Für die Stadt Aachen stehen uns 105qm und bei jeder weiteren Person 15qm mehr zu.....
-Und eine Kaltmiete von 556,50 und bei jeder weiteren Person +79,50€
Nun, da wir keinen eigenen Sachbearbeiter haben (sie sagen, da können sie auch nicht für) hat nun ein anderer dem Umzug nicht zugestimmt und uns gesagt, dass die Wohnung zu teuer ist und er uns nur einen Betrag von 535€ bezahlt.
UND w e n n er sie genehmigen würde, würden und 618,54€ zustehen mehr nicht!!!! Aber dies tut er nicht und wir müssen die 132€ dann selber stemmen und da sollten wir auch ja aufpassen woher wir das Geld nehmen und wie wir ihnen erklären, dass wir das können.....
Was mache ich denn jetzt??????
Oh mann....
Ganz liebe Grüße Aline
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Mickey,
zunächt mal, hat der SB Schriftlich abgelehnt? wenn nein sofort auf Schriftlichem Bescheid bestehen!!!!!!!!!!

Mit dieser Schriftlichen Ablehnung ( zur not auch ohne) zum Sozialgericht gehen und Einstweiligen Rechtschutz beantragen.
Weiterhin sofort Wiederspruch einlegen und damit
UND w e n n er sie genehmigen würde, würden und 618,54€ zustehen mehr nicht!!!! Aber dies tut er nicht und wir müssen die 132€ dann selber stemmen und da sollten wir auch ja aufpassen woher wir das Geld nehmen und wie wir ihnen erklären, dass wir das können.....
Was mache ich denn jetzt??????
Begründen.

Evtl. hilft auch ein gang zum Vorgesetzten der ja schlussendlich eine zustimmung noch absegnen muss.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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