Ich habe vor 2 Jahren einen Minijob ausgeübt mit mehr als 15h die Woche und habe auch keine Maßnahme bekommen weil ich über 15h war. So wurde mir das damals erzählt.
Wie ist das heute? Ein SB meinte das man trotz 15h+ nebenbei noch einen 1Euro Job ausüben könnte? Bzw noch andere Maßnahmen.
Ist das richtig? Ich kenn diese Regel nur mit unter 15 Stunden
Minijob mit 15h+ und Maßnahme?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
mit 1 Euro-Jobs wird kein "Erwerbseinkommen" erzielt, da man nur eine Mehraufwandsentschädigung (das ist dann bei Dir der 1 Euro) bekommt, um damit die mit dieser Tätigkeit verbundenen Unkosten zu decken (wie u.a die Fahrtkosten). Ziel der 1 Euro-Jobs ist vorrangig, den beschäftigungslosen Leistungsbezieher wieder an regelmäßige Arbeitsabläufe und Alltagsdisziplin zu gewöhnen und dadurch die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen.
Wenn hier aber bereits eine regelmäßige Erwerbstätigkeit mit Einkommen vorliegtwie z.b dein Minijob, müsste die Behörde erklären, warum sie Dich dennoch mit einem 1Euro-Job an regelmäßige Arbeits- bzw.Tagesabläufe hin schicken möchte.
Gruß
mit 1 Euro-Jobs wird kein "Erwerbseinkommen" erzielt, da man nur eine Mehraufwandsentschädigung (das ist dann bei Dir der 1 Euro) bekommt, um damit die mit dieser Tätigkeit verbundenen Unkosten zu decken (wie u.a die Fahrtkosten). Ziel der 1 Euro-Jobs ist vorrangig, den beschäftigungslosen Leistungsbezieher wieder an regelmäßige Arbeitsabläufe und Alltagsdisziplin zu gewöhnen und dadurch die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen.
Wenn hier aber bereits eine regelmäßige Erwerbstätigkeit mit Einkommen vorliegtwie z.b dein Minijob, müsste die Behörde erklären, warum sie Dich dennoch mit einem 1Euro-Job an regelmäßige Arbeits- bzw.Tagesabläufe hin schicken möchte.
Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Also ohne Begründung geht das gar nicht ja? Kann die Begründung dann zb so lauten: Das die Chance durch Maßnahme XYZ in den ersten Arbeitsmarkt aufzusteigen höher ist als bei einen Minijob? Wäre dann ja einfach erklärt wenn man damit "durchkommt"
Ach und die Person bekommt fast immer 400Euro pro Monat
Ach und die Person bekommt fast immer 400Euro pro Monat
Es gibt nach meiner Meinung keine Rechtsprechung darüber, daher versuchen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich glaube Du haust da gerade ALG I und ALG II zusammen.. Die 15 Stunden gelten nur bei Arbeitslosengeld I ... Hier darfst du nur unter 15 Stunden arbeiten.
ahh schau mal.....
§ 10 SGB II:" (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen
zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."
ahh schau mal.....
§ 10 SGB II:" (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil
... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen
zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.