Minijob mit 15h+ und Maßnahme?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Andreas23
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Minijob mit 15h+ und Maßnahme?

Beitrag von Andreas23 »

Ich habe vor 2 Jahren einen Minijob ausgeübt mit mehr als 15h die Woche und habe auch keine Maßnahme bekommen weil ich über 15h war. So wurde mir das damals erzählt.

Wie ist das heute? Ein SB meinte das man trotz 15h+ nebenbei noch einen 1Euro Job ausüben könnte? Bzw noch andere Maßnahmen.

Ist das richtig? Ich kenn diese Regel nur mit unter 15 Stunden
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,

mit 1 Euro-Jobs wird kein "Erwerbseinkommen" erzielt, da man nur eine Mehraufwandsentschädigung (das ist dann bei Dir der 1 Euro) bekommt, um damit die mit dieser Tätigkeit verbundenen Unkosten zu decken (wie u.a die Fahrtkosten). Ziel der 1 Euro-Jobs ist vorrangig, den beschäftigungslosen Leistungsbezieher wieder an regelmäßige Arbeitsabläufe und Alltagsdisziplin zu gewöhnen und dadurch die Chancen auf eine Beschäftigung zu erhöhen.

Wenn hier aber bereits eine regelmäßige Erwerbstätigkeit mit Einkommen vorliegtwie z.b dein Minijob, müsste die Behörde erklären, warum sie Dich dennoch mit einem 1Euro-Job an regelmäßige Arbeits- bzw.Tagesabläufe hin schicken möchte.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

Also ohne Begründung geht das gar nicht ja? Kann die Begründung dann zb so lauten: Das die Chance durch Maßnahme XYZ in den ersten Arbeitsmarkt aufzusteigen höher ist als bei einen Minijob? Wäre dann ja einfach erklärt wenn man damit "durchkommt"

Ach und die Person bekommt fast immer 400Euro pro Monat
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Es gibt nach meiner Meinung keine Rechtsprechung darüber, daher versuchen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

Ist das Gesetz denn jetzt irgendwie neu?
Als ich damals 2007 einen Minijob hatte und ich über 15h lag gab es damals gar keine Diskusionen mit meinen SB und meine Kollegin wurde damals eine Maßnahme angeboten da sie unter 15h lag.

Man wird doch ab 15h doch anders bewertet bei der Arge oder nicht?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich glaube Du haust da gerade ALG I und ALG II zusammen.. Die 15 Stunden gelten nur bei Arbeitslosengeld I ... Hier darfst du nur unter 15 Stunden arbeiten.

ahh schau mal.....

§ 10 SGB II:" (2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

... sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen
zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."
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Andreas23
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Beitrag von Andreas23 »

Danke erstmal :)

Ich versteh das so das man den MiniJob nicht kündigen muss solange man 1 Euro Job Maßnahmen bekommt weil die ja die Hilfebedürftigkeit nicht beenden würde. Aber wenn man zb eine Bewerbungsmaßnahme kriegt dann könnte man theoretisch dazu aufgefordert werden.
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