Familienheimfahrten bei Wiedereinliederungsmaßnahme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Taschenmaus
Beiträge: 7
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Familienheimfahrten bei Wiedereinliederungsmaßnahme

Beitrag von Taschenmaus »

Hallo zusammen.

Ich mache demnächst eine Integrationstrainingsmaßnahme in Wiesloch, die voraussichtlich 1 Jahr dauert. Jetzt habe ich erfahren das ich nur 1 Familienheimfahrt pro Monat von der KOA bewilligt bekomme. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich so ist? Ich meine 1 mal im Monat nach Hause ist wirklich zu wenig. Schließlich habe ich eine Wohung die in Schuß gehalten muss und auch noch private Dinge zu klären. Ich war letzes Jahr 6 Wochen eine Arbeits und Belastungserprobung machen und von der Agentur für Arbeit bekam ich 2 Familienheimfahrten genehmigt pro Monat, obwohl ich lediglich 6 Wochen dort war. Ich finde es merkwürdig das ich bei 6 wochen Aufenthalt gleich 2 Heimfahrten genehmigt bekomme, und bei einem 1 jährigen Aufenthalt nur 1. Kann ich da irgendwas dagegen machen, irgendwie vorgehen? Über antworten freue ich mich, allerdings am meisten wenns mir hilft. Vielleicht weiß ja einer eine seite wo gesetzlich festgeschrieben ist wie viele Familienheimfahrten bewilligt werden müssen und ob das von der dauer des Aufenthaltes abhängt. Danke für eure Hilfe.

Taschenmaus
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
da hast Du aber mit 2 Fahrten Glück gehabt... weil ..

Fachliche Hinweise der Agentur zu § 11 SGB II, RZ 11.80:

"Es ist davon auszugehen, dass im Regelfall ohne weitere Prüfung mindestens eine Familienheimfahrt im Kalendermonat erforderlich im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 ist. Bei Verheirateten/Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können in Anlehnung an reisekostenrechtliche Regelungen zwei Familienheimfahrten monatlich als erforderlich anerkannt werden."

Ansonsten denn Sachbearbeiter einfach noch mal ansprechen und fragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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