Hallo zusammen.
Ich mache demnächst eine Integrationstrainingsmaßnahme in Wiesloch, die voraussichtlich 1 Jahr dauert. Jetzt habe ich erfahren das ich nur 1 Familienheimfahrt pro Monat von der KOA bewilligt bekomme. Jetzt wollte ich mal fragen ob das wirklich so ist? Ich meine 1 mal im Monat nach Hause ist wirklich zu wenig. Schließlich habe ich eine Wohung die in Schuß gehalten muss und auch noch private Dinge zu klären. Ich war letzes Jahr 6 Wochen eine Arbeits und Belastungserprobung machen und von der Agentur für Arbeit bekam ich 2 Familienheimfahrten genehmigt pro Monat, obwohl ich lediglich 6 Wochen dort war. Ich finde es merkwürdig das ich bei 6 wochen Aufenthalt gleich 2 Heimfahrten genehmigt bekomme, und bei einem 1 jährigen Aufenthalt nur 1. Kann ich da irgendwas dagegen machen, irgendwie vorgehen? Über antworten freue ich mich, allerdings am meisten wenns mir hilft. Vielleicht weiß ja einer eine seite wo gesetzlich festgeschrieben ist wie viele Familienheimfahrten bewilligt werden müssen und ob das von der dauer des Aufenthaltes abhängt. Danke für eure Hilfe.
Taschenmaus
Familienheimfahrten bei Wiedereinliederungsmaßnahme
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Hallo,
da hast Du aber mit 2 Fahrten Glück gehabt... weil ..
Fachliche Hinweise der Agentur zu § 11 SGB II, RZ 11.80:
"Es ist davon auszugehen, dass im Regelfall ohne weitere Prüfung mindestens eine Familienheimfahrt im Kalendermonat erforderlich im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 ist. Bei Verheirateten/Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können in Anlehnung an reisekostenrechtliche Regelungen zwei Familienheimfahrten monatlich als erforderlich anerkannt werden."
Ansonsten denn Sachbearbeiter einfach noch mal ansprechen und fragen.
da hast Du aber mit 2 Fahrten Glück gehabt... weil ..
Fachliche Hinweise der Agentur zu § 11 SGB II, RZ 11.80:
"Es ist davon auszugehen, dass im Regelfall ohne weitere Prüfung mindestens eine Familienheimfahrt im Kalendermonat erforderlich im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 5 ist. Bei Verheirateten/Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können in Anlehnung an reisekostenrechtliche Regelungen zwei Familienheimfahrten monatlich als erforderlich anerkannt werden."
Ansonsten denn Sachbearbeiter einfach noch mal ansprechen und fragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.