Anrechnung Mutterschaftsgeld etc.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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EarlGrey
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Anrechnung Mutterschaftsgeld etc.

Beitrag von EarlGrey »

Hallo,

im Januar 2005 ist mir mein Mutterschaftsgeld und der Zuschuss vom Arbeitgeber nicht auf ALG2 angerechnet worden, obwohl ich im Antrag angegeben habe, dass ich es beantragt habe. Unterlagen dazu habe ich nicht nachgereicht, weil ich nicht dazu aufgefordert worden bin. Soweit so gut. Bislang wollte keiner was zurück.

Nun habe ich unser zweites Kind bekommen und beziehe wieder Mutterschaftsgeld und den Zuschuss vom Arbeitgeber weil ich nach der Elternzeit wieder drei Wochen gearbeitet hatte. Das Arbeitsentgelt wird mir selbstverständlich angerechnet aber jetzt wird mir auch das Mutterschaftsgeld etc. angerechnet und ich überlege, ob ich dagegen Widerspruch einlegen soll, denn wie oben beschrieben war es vor einem Jahr nicht so.

Wenn ich nun aber Widerspruch einlege und es ist korrekt, dass das angerechnet wird, dann merken die ja vielleicht auch, dass sie für Januar 2005 was zurückfordern können.

Habe im Chat bei "Ein Fall für Escher" gelesen, dass ich bei einer Rückzahlungsforderung zunächst angehört werde und wenn ich erklären kann, daß für mich bei dem Bescheid nicht ersichtlich war, dass man sich zu meinen Gunsten verrechnet hat, dann müsste ich auch nichts zurückzahlen. Nun ist die Frage ob ich alle Angaben damals im Januar 2005 richtig gemacht habe oder ob ich hätte selbst tätig werden müssen und die Nachweise zum Bezug des Mutterschaftsgeldes bzw. Zuschuss vom Arbeitgeber hätte selbst erbringen müssen ohne dass ich danach gefragt werde.

Mir war so als hätte man uns damals was gesagt von wegen Mutterschaftsgeld wäre "priviligiertes Einkommen" und anrechnungsfrei, nur finde ich dazu leider gar nichts in irgendwelchen Gesetzen.

Wer kann helfen oder hat ähnliches erlebt?

Gruss
EarlGrey
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Flunk
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Beitrag von Flunk »

Hallo Earl Grey,

da ich zu Deiner Frage einen Forenbeitrag in einem Forum der Krankenkasse AOK gelesen habe möchte ich darauf vorweg mal verweisen.

Mutterschaftsgeld

Frage:
Bekomme ich noch mutterschaftsgeld zu meinem ALG 2? Wenn ja wie wird es und worauf wird es angerechnet?
Antwort:
Grundsätzlich besteht für Arbeitslosengeld-2-Empfängerinnen kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Vielleicht kann das hier noch jemand bestätigen ?

Zu den anderen Fragen wird sicherlich auch noch jemand Stellung nehmen.

Viel Glück
Flunk
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Anrechnung Mutterschaftsgeld etc.

Beitrag von EarlGrey »

@Flunk
Danke für den interessanten Link! Ich werde mich in dem AOK-Forum mal weiter umhören, denn da steht ja auch, daß das Mutterschaftsgeld auf das ALG2 angerechnet wird. Das würde meine Frage ja fast schon beantworten. Allerdings gibt es ja dann auch noch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber.

Ob nun ALG2-Empfängerinnen grundsätzlich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben kann ich nur teilweise bestätigen, ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß jemand der ALG bezieht (ob 1 oder 2 ist wohl egal) diesen Anspruch nicht hat. Das müsste aber die Krankenkasse am besten wissen.

Bei mir ist es aber so, dass ich in der Elternzeit ALG2 bezogen habe (da mein Mann arbeitslos ist) und ich danach wieder drei Wochen normal gearbeitet habe bis die neue Mutterschutzfrist losging. Das unterscheidet mich ja eigentlich von einem "normalen" AGL2-Empfänger. Und deshalb habe ICH schon den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld UND den Zuschuss, da ich mich zu Beginn der Schutzfrist in einem normalen Arbeitsverhältnis befand und soundsoviel verdient habe. (ich glaube DER Punkt ist entscheidend für die Krankenkasse).

Die Frage nach Mutterschaftsgeld als "privilegiertes Einkommen" steht allerdings immernoch und vor allem die Frage danach, ob ich das hätte selbständig melden müssen oder ob es reicht, wenn man auf die Nachfrage vom Amt wartet.

Vielen Dank an alle Antwortenden!

Earl Grey
madi76
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Beitrag von madi76 »

weiss nicht genau aber vielleicht hilfts

gruss Mario

Erziehungsgeld nach § 8 Bundeserziehungsgeldgesetz sind anrechnungsfreie Einkünfte i.S.d. § 11 Abs. 3 Ziff 1.a) SGB II. Es handelt sich beim Erziehungsgeld um eine Leistung, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II (die nur den Lebensunterhalt sichern sollen)gewährt wird. Zweck des Erziehungsgeldes ist es, eine finanzielle Unterstützung bei der Erziehung des Kindes zu gewährleisten. Gleiches gilt für Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen, soweit diese auf das Erziehungsgeld angerechnet werden.
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

ja, hilft schon - vielen Dank!

Hab das auch irgenwo gelesen aber mal wieder nicht verstanden. Damals im Januar 2005 ist mein Mutterschaftsgeld auf das von mir beantragte Erziehungsgeld angerechnet worden, nicht aber der Zuschuss des Arbeitgebers. Den hat die ARGE aber auch nicht angerechnet. War das nun richtig oder falsch?

Immernoch im Unklaren
Earl Grey
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